Hier geben wir Ihnen eine Übersicht über die Parteien in der Verbandsgemeinde Kastellaun.
Theiseweg 12
56290 Gödenroth
Telefon 06762 71 34
Albert-Bauer-Straße 14
56288 Kastellaun
Telefon 06762 60 26
Telefax 06762 60 44
Bahnhofstraße 56
56288 Kastellaun
Telefon 06762 72 69
Im Strunkfeld 7
56288 Spesenroth
Telefon 06762 96 13 47
Turnvater-Jahn-Straße 5
56288 Kastellaun
Telefon 06762 913053
Hier finden Sie einen Überblick über die Wahlen in der Verbandsgemeinde Kastellaun.
Informationen und Ergebnisse der aktuellen und zurückliegenden Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) finden Sie auf der Homepage des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die
Landtagswahl am Sonntag, dem 27. März 2011
Wahlergebnisse in der Verbandsgemeinde Kastellaun
Wahlergebnis Rheinland-Pfalz
Achtung Briefwähler!
Die Landtagswahl findet am Sonntag, dem 27. 3. 2011, statt.
Bürger, die an dieser Wahl durch Briefwahl teilnehmen
möchten, müssen auf die rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe
achten.
Der Wahlbrief (orangefarbener Umschlag) wird für den
Wähler gebührenfrei befördert und muss bis spätestens am
Tage der Wahl, 18 Uhr beim jeweils zuständigen Wahlvorstand
eingehen (siehe Wahlbekanntmachung im Amtsblatt am
18. 3. 2011).
Wahlbriefe aus der Samstagsleerung – also Wahlbriefe, die
von den Wählerinnen und Wählern erst am späten Freitag
abend bzw. Samstag zur Post gegeben werden – erreichen
die Wahllokale nicht mehr rechtzeitig und können in das
Wahlergebnis nicht mehr einbezogen werden.
Eine Auslieferung der Wahlbriefe durch die Post am Sonntag
an die Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun wird es,
wie in den vorangegangenen Jahren, nicht mehr geben.
Nach dem Zeitpunkt der letzten Briefkastenleerung kann der
Wähler durch Abgabe des Wahlbriefes bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Kastellaun (Hausbriefkasten) oder im zuständigen
Wahllokal der Ortsgemeinden gewährleisten, dass
seine Stimmabgabe berücksichtigt wird.
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 27. März 2011 findet die
Wahl zum 16. Landtag von Rheinland-Pfalz
statt.
Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2.1 Die nachstehend aufgeführten Ortsgemeinden bilden für
ihre Gemarkung je einen Stimmbezirk. Der Wahlraum
für diesen Stimmbezirk wird in folgendem Gebäude eingerichtet:
Ortsgemeinde Alterkülz Gemeindehaus
Ortsgemeinde Gödenroth Gemeindehaus
Ortsgemeinde Hasselbach Gemeindehaus
Ortsgemeinde Hollnich Gemeindehaus
Ortsgemeinde Korweiler Gemeindehaus
Ortsgemeinde Mastershausen Bürgerhalle
Ortsgemeinde Michelbach Gemeindehaus
Ortsgemeinde Roth Gemeindehaus
Ortsgemeinde Spesenroth Gemeindehaus
Ortsgemeinde Uhler Gemeindehaus
2.2 Die folgenden Ortsgemeinden sind für die Gebiete der
nachstehenden Ortsteile in allgemeine Stimmbezirke mit
den nachstehend bezeichneten Wahlräumen eingeteilt:
Ortsgemeinde Bell
Ortsteil Bell Gemeindehaus
Ortsteil Hundheim Gemeindehaus
Ortsteil Krastel Gemeindehaus
Ortsteil Leideneck Gemeindehaus
Ortsteil Völkenroth Gemeindehaus
Ortsteil Wohnroth Gemeindehaus
Ortsgemeinde Beltheim
Ortsteil Beltheim Jugendheim
Ortsteil Frankweiler Gemeindehaus
Ortsteil Heyweiler Gemeindehaus
Ortsteil Mannebach Gemeindehaus
Ortsteil Schnellbach Gemeindehaus
Ortsteil Sevenich Gemeindehaus
Ortsgemeinde Braunshorn
Ortsteil Braunshorn Gemeindehaus
Ortsteil Dudenroth Gemeindehaus
Ortsteil Ebschied Gemeindehaus
Ortsgemeinde Buch
Ortsteil Buch Gemeindehaus
Ortsteil Mörz Gemeindehaus
Ortsgemeinde Dommershausen
Ortsteil Dommershausen Bürgerhalle
Ortsteil Dorweiler Dorfgemeinschaftshaus
Ortsteil Eveshausen Gemeindehaus
Ortsteil Sabershausen Gemeindehaus
2.3 Die Stadt Kastellaun ist in vier allgemeine Stimmbezirke
eingeteilt; die Wahlräume hierfür befinden sich in der
Integrierten Gesamtschule Kastellaun, Eingang Albert-
Schweitzer-Straße.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten
bis zum 06. März 2011 übersandt worden sind,
sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in
dem die Stimmberechtigten zu wählen haben.
Der für die Stadt Kastellaun einberufene Briefwahlvorstand
tritt am Sonntag, dem 27. März 2011, ab 16.00
Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, 56288 Kastellaun,
Kirchstraße 1, im Sitzungssaal zusammen.
3. Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des
Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie
eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung
und einen amtlichen Personalausweis oder
Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben
werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen
Wahlumschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält
bei Betreten des Wahlraumes Stimmzettel und Umschlag
ausgehändigt.
Die amtlichen Stimmzettel enthalten am oberen, rechten
Rand eine Ausstanzung – eine Lochung. Die Lochung
versetzt blinde und sehbehinderte Wählerinnen und
Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe den Stimmzettel
in so genannte Stimmzettelschablonen richtig einlegen
zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung
anderer Personen geheim ihre Stimme abgeben zu
können. Landesweit sind alle Stimmzettel mit der Lochung
versehen, so dass eine Zuordnung der Stimmzettel
zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und
das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme
und eine Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die
zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe des
Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes
und des Ortes der Hauptwohnung der Bewerberinnen
und Bewerber sowie der Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber,
bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien
und Wählervereinigungen außerdem deren Namen
und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,
auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten
außerdem das Kennwort und rechts von
dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen
Kreis für die Kennzeichnung,
2. für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem
Druck die zugelassenen Landes- und Bezirkslisten
unter Angabe der Namen der Parteien und
Wählervereinigungen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung
verwenden, auch diese, der Familiennamen
und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber
und die Bezeichnung der Wahlvorschläge als
Landes- oder Bezirkslisten sowie links von der Bezeichnung
der Partei oder Wählervereinigung einen
Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählerinnen und Wähler geben
ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab,
dass sie auf dem linkem Teil des Stimmzettels
(Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen,
welcher Wahlkreisbewerberin oder welchem
Wahlkreisbewerber und gegebenenfalls welcher Ersatzbewerberin
oder welchem Ersatzbewerber sie gelten
soll,
und ihre Landesstimme in der Weise,
dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder
auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher
Landes- oder Bezirksliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und
Wählern in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem
besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den
Wahlumschlag gelegt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
erfolgende Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann
hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben,
können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein
ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeindeverwaltung
Kastellaun, Rathaus, Zimmer
12, Kirchstraße 1, 56288 Kastellaun einen amtlichen
Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen
amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief
mit dem im unverschlossenen Wahlumschlag befindlichen
Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein
so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Stelle – der Verbandsgemeindeverwaltung
Kastellaun – übersenden, dass er dort spätestens am Tage
der Wahl bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle –
der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun – oder am
Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den
Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt
werden (§4 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes)
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis
einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Der Versuch ist strafbar (§107 a Abs. 1 und 3
des Strafgesetzbuches).
Kastellaun, den 07. März 2011
Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun
Dr. Bröhr‚ Bürgermeister
Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Der Deutsche Bundestag wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Den Wahlscheinantrag sowie weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auf der Homepage www.kastellaun.de
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009
Am 7. Juni 2009 wird das Europäische Parlament direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Außerdem finden die Kommunalwahlen statt. Dort werden der Kreistag Rhein-Hunsrück, der Verbandsgemeinderat Kastellaun, die Gemeinderäte in den einzelnen Gemeinden, die Ortsbürgermeister in den einzelnen Gemeinden und in den Ortsteilen die Ortsvorsteher in Urwahl gewählt.
Den Wahlscheinantrag können Sie hier stellen.
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 07.06.2009 in der Verbandsgemeinde Kastellaun finden Sie hier als PDF-Datei (2,63 MB).
Die Wahlbekanntmachung finden Sie in dieser PDF-Datei.
Alle aktuelle Wahlergebnisse aus der Verbandsgemeinde Kastellaun finden Sie kurz nach der Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr hier.

Die Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Kastellaun endet am 31.12.2006. Die Neuwahl ist auf den 17. September 2006, eine evtl. erforderliche Stichwahl auf den 1.10.2006 festgelegt. Die Neuwahl erfolgt in Urwahl durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Kastellaun. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
- Ergebnis der 1. Wahl (Excel-Dokument)
- Ergebnis der Stichwahl (Excel-Dokument)
Neuer Verbandsbürgermeister ist ab 01.01.2007 Dr. Marlon Bröhr.