Standesamt

Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen über unser Standesamt in Kastellaun.

Termine und Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 – 12.30 Uhr
Donnerstag Nachmittag 14.00 – 18.00 Uhr

Zusätzlich zu den Terminen während den normalen Öffnungszeiten bieten wir an jedem 1. Freitag im Monat Trauungen nachmittags zwischen 13 und 16 Uhr und an jedem 1. Samstag im Monat Trauungen zwischen 10 und 15 Uhr an. Für diesen Service muss allerdings eine Gebühr i.H.v. 110,00 € erhoben werden.

Kontakt
Standesamt Kastellaun
Kirchstraße 1
56288 Kastellaun
Tel. 06762/40324
Fax: 06762/40376
Email: s.becker@[SPAM]kastellaun.de

Sie finden uns im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 24

Beurkundung der Geburt

Wo wird die Geburt beurkundet?
Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Das heißt, dass beim Standesamt Kastellaun lediglich sog. „Hausgeburten“ innerhalb der Verbandsgemeinde Kastellaun beurkundet werden können. Alle Kinder, die in einem Krankenhaus zur Welt kommen, werden z.B. beim Standesamt in Simmern/Hunsrück, Zell (Mosel), Koblenz usw. beurkundet.

Was wird benötigt für die Beurkundung einer Geburt?
- bei verheirateten Eltern: beglaubigter Registereintrag (ist evtl. im Stammbuch enthalten) oder Eheurkunde und Geburtsurkunde beider Elternteile
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern: Geburtsurkunde der Mutter, evtl. Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Vaters
- bei verwitweten oder geschiedenen Müttern: eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit einem Vermerk, wodurch die Ehe aufgelöst wurde
- im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein

Welche Fristen sind einzuhalten?
Die Geburt ist binnen 1 Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Beurkundung eines Sterbefalles

Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles?
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Dabei ist es nicht maßgeblich, wo der Verstorbene den Wohnsitz inne hatte.

Was wird benötigt für die Beurkundung eines Sterbefalles?
- Todesbescheinigung des Arztes (vertraulicher u. nichtvertraulicher Teil)
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Nachweis über den Familienstand (z.B. Heirats- oder Eheurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten, Stammbuch)
- im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein

Welche Fristen sind einzuhalten?
Der Sterbefall ist spätestens 3. dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.

Urkundenanforderung

Sie benötigen ein Urkunde vom Standesamt?

Füllen Sie bitte diese Urkundenanforderung aus und senden Sie diese uns zu.

Beurkundung einer Eheschließung

Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?
Die Eheschließung muss bei dem Standesbeamten angemeldet werden, wo mindestens einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Kann man auch bei einem anderen Standesamt heiraten?
Ja, es ist möglich bei jedem Standesamt in Deutschland zu heiraten. Die Anmeldung vom Wohnsitzstandesamt wird an das Heiratsstandesamt geschickt. Dieses Standesamt wird somit zur Vornahme der Eheschließung ermächtigt. Dort werden dann auch alle Details zur Eheschließung geklärt.

Müssen beide Verlobte für die Anmeldung der Eheschließung vorsprechen? Am einfachsten ist es, wenn beide Verlobte zusammen zur Anmeldung kommen. Es ist jedoch auch möglich, die Anmeldung alleine vorzunehmen. Der verhinderte Verlobte muss einen Vordruck „Beitrittserklärung“ unterschreiben. Dieser Vordruck wird beim Standesamt ausgehändigt.

Was wird benötigt für die Anmeldung der Eheschließung?
- Personalausweis bzw. Reisepass
-aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
- aktuelle beglaubigte Abschriften aus den Familienbüchern bzw. Eheregistern aller Vorehen (bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten)
- Geburtsurkunde von gemeinsamen Kindern
- im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Wenn einer der Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nicht im Bundesgebiet geboren ist, im Ausland geheiratet hat oder geschieden wurde, ist eine frühzeitige Vorsprache beim Standesamt unbedingt erforderlich.

Wie lange ist die Anmeldung der Eheschließung gültig?
Die Gültigkeit beträgt 6 Monate, d.h. frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin kann die Anmeldung der Eheschließung abgegeben werden. Termine reservieren wir ebenfalls erst ab dieser Frist.

Das Trauzimmer im Rathaus
Das Trauzimmer im Rathaus bietet Platz für 18 Personen. Bei einer größeren Hochzeitsgesellschaft kann auch unser Sitzungssaal mit ca. 40 Plätzen für Sie hergerichtet werden. Die Räume im Rathaus werden Ihnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 

Das Trauzimmer auf der Unterburg
Das Trauzimmer auf der Unterburg sollte frühzeitig reserviert werden. Es bietet Platz für ca. 40 Personen (sitzend). Für die Bereitstellung dieser Räumlichkeit wird eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 100,00 € erhoben.

Trauzimmer Rathaus
Trauzimmer Unterburg
Trauzimmer im Rathaus

Das Trauzimmer im Rathaus bietet Platz für 18 Personen.
Bei einer größeren Hochzeitsgesellschaft kann auch unser Sitzungssaal  mit
ca. 40 Plätzen für Sie hergerichtet werden.
Die Räume im Rathaus werden Ihnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Trauzimmer auf der Unterburg

Das Trauzimmer auf der Unterburg sollte frühzeitig reserviert werden.
Es bietet Platz für ca. 40 Personen (sitzend).
Für die Bereitstellung dieser Räumlichkeit wird eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 100,00 € erhoben.

Galerie der Brautpaare

Wir bieten einen besonderen Service für unsere Brautpaare an:
Alle Paare, die sich im Standesamt Kastellaun trauen lassen, können an dieser Stelle Fotos von sich veröffentlichen lassen. Die Fotos finden Sie unten in der "Galerie der Brautpaare".

Die schriftliche Einwilligung liegt selbstverständlich vor.

Wir gratulieren zur Hochzeit und wünschen alles Gute für die gemeinsame Zukunft!

Galerie der Brautpaare