Verbandsgemeinderat

CDU = Christlich Demokratische Union Deutschlands (13 Sitze)
FDP = Freie Demokratische Partei (2 Sitze)    
FWG = Freie Wählergruppe Region Kastellaun (6 Sitze)
SPD = Sozialdemokratische Partei Deutschlands (11 Sitze)             
            
Bröhr    Dr. Marlon        Bürgermeister
            
Neumann    Hermann     CDU    Erster Beigeordneter
Alt Hugo     SPD    Beigeordneter
Schäfer Harald     FWG     Beigeordneter
            
Baumgarten    Kurt     SPD    
Becker Norbert SPD
Boos, Birger FWG    
Christ    Anton     FWG
Dick Wolfgang CDU
Eisinger Sascha SPD    
Emmerich    Dietmar     CDU    Fraktionssprecher
Faber    Karl-Heinz     SPD    
Gaß    Jürgen     FWG    
Groß Katharina FWG
Günster    Berthold     CDU    
Hammes    Uwe     SPD    
Jakobs-Leitterstorf    Agathe     CDU    
Kochems Manfred FDP Fraktionssprecher
Kochhan    Eugen    CDU
Kramb Anette CDU    
Kramb    Gerd     CDU
Külzer Michael CDU    
Laux    Hans-Herbert     FWG    
Link Lothar CDU
Mauerhof Hubertus SPD
Maull Karl Friedrich SPD
Mertes    Joachim     SPD    
Muders    Eva     CDU    
Müssig    Klaus-Peter     SPD    Fraktionssprecher
Peuter Horst SPD
Ramser    Hans-Georg     FWG    Fraktionssprecher
Salfeld Jörg CDU
Schmitz Jörg CDU
Schramm Dieter SPD
Span Marco FDP
Zimmer Monika CDU    


Nächste Verbandsgemeinderatsitzung:
Der Termin und der Ort wir noch bekannt gegeben.

Hier finden Sie die Niederschriften der letzten Verbandsgemeinderatsitzungen:

06.03.2012

N i e d e r s c h r i f t


über die 13./KW 2009 Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun,
verbunden mit einer Bürgermeisterdienstbesprechung am Dienstag,
06. März 2012, in der Bürgerhalle Mastershausen

    Beginn: 18.30 Uhr
    Ende:     20.15 Uhr


Anwesend:
Bürgermeister Dr. Marlon Bröhr als Vorsitzender;

die Beigeordneten:
Hermann Neumann und Harald Schäfer;

die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
Norbert Becker, Anton Christ, Sascha Eisinger, Dietmar Emmerich, Karl-Heinz Faber, Katharina Groß, Berthold Günster, Aggy Jakobs-Leitterstorf, Manfred Kochems, Eugen Kochhan, Michael Külzer, Hans-Herbrt Laux, Hubertus Mauerhof, Karl Friedrich Maull, Klaus-Peter Müssig, Horst Peuter bis TOP 11, Hans-Georg Ramser, Jörg Salfeld, Jörg Schmitz, Dieter Schramm, Marco Span und Monika Zimmer.

Entschuldigt fehlen:
Beigeordneter Hugo Alt;
die Ratsmitglieder Kurt Baumgarten, Birger Boos, Wolfgang Dick, Jürgen Gaß, Uwe Hammes, Anette Kramb, Gerd Kramb, Lothar Link, Joachim Mertes und Eva Muders.  

Aus den Ortsgemeinden und Ortsteilen:
Ortsbürgermeister Häfner, Alterkülz; Ortsvorsteher Gaß, Bell; Ortsvorsteher Sutter, Krastel; Ortsvorsteher Lilienthal, Leideneck; Ortsvorsteher Knebel, Wohnroth; Ortsbürgermeister Schmitz, Beltheim; Ortsvorsteherin Kremer, Beltheim; Ortsbürgermeister Glockner, Braunshorn; Ortsvorsteher Becker, Ebschied; Ortsvorsteher Huth, Mörz; Ortsbürgermeister Neumann, Dommershausen; Ortsvorsteher Kochhan, Dorweiler;  Ortsbürgermeister Müssig, Gödenroth; Ortsbürgermeister Gaukler, Hasselbach; Ortsbürgermeister Christ, Hollnich; Ortsbürgermeister Prüm, Korweiler; Ortsbürgermeister Christ, Mastershausen;  Ortsbürgermeister Härter, Michelbach; sowie Ortsbürgermeister Laux, Uhler.
                                     
Entschuldigt fehlen:
Ortsbürgermeister Baumgarten, Bell; Ortsvorsteher Illges, Hundheim; Ortsvorsteher Michel, Völkenroth; Ortsvorsteher Görgen, Frankweiler; Ortsvorsteher Schneider, Heyweiler; Ortsvorsteher Wagner, Mannebach; Ortsvorsteherin Gerhard, Schnellbach,  Ortsvorsteher Braun, Sevenich, Ortsvorsteher Hetzert, Dudenroth, Ortsbürgermeister Mertes, Buch; Ortsvorsteher Strauß, Eveshausen; Ortsvorsteher Barden, Sabershausen; Ortsbürgermeister Freiß, Roth; sowie Ortsbürgermeister Boos, Spesenroth
    
Ferner anwesend:
Wehrleiter Jürgen Urrigshardt;
Von der RHZ Herr Werner Dupuis;
von der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun die Mitarbeiter Jürgen Arnhold (Personalratsvorsitzender), Hermann-Josef Castor, Werner Hoff, Egon Schmitz und Dieter Schneider, dieser zugleich als Schriftführer.

Bürgermeister Bröhr bedankt sich bei Frau Christ und deren Tochter für die Herrichtung des Sitzungssaales in der Bürgerhalle. Anschließend gratuliert er Ortsvorsteherin Kremer, Beltheim, sowie Ratsmitglied Jürgen Gaß (abwesend) zu ihren Geburtstagen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist.
Der Hinweis auf den Sitzungstermin erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes am
02.03.2012.

Vor Beginn der Tagesordnung richtet der Hausherr, Ortsbürgermeister Christ, Grußworte an die Sitzungsteilnehmer. Er stellt die Bürgerhalle mit ihren Funktionen vor. Vor kurzem erfolgte eine umfassende Sanierung des Gebäudes. Die angebrachte Fotovoltaikanlage hat sich mittlerweile refinanziert.

Die öffentliche Tagesordnung wird anschließend wie folgt abgewickelt:
 

1.    Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun am 31.01.2012 (12./KW 2009)

    Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie ist damit nach § 41 Abs. 3 GemO bestätigt.
    
2.     Beratung und Beschlussfassung der Satzung der Verbandsgemeinde     Kastellaun über die Erhebung von Vergnügungssteuer (Neufassung)

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2012 den Satzungsentwurf ausgiebig vorberaten. Dabei hat er dem Verbandsgemeinderat empfohlen, zu beschließen, den Hebesatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten in Gaststätten als auch in Spielhallen einheitlich auf 5 % des Umsatzes festzulegen.

Beschluss: - einstimmig -

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügten Fassung.

Der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten in Gaststätten als auch in Spielhallen wird einheitlich auf 5 % des Umsatzes festgelegt. Die Vergnügungssteuerberechnung für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit orientiert sich auch weiterhin nach dem Stückzahlmaßstab. Diese werden wie folgt festgesetzt:

·    je Gerät in Spielhallen:        40,00 €/Monat
·    je Gerät in Gaststätten:        20,00 €/Monat

Mit Inkrafttreten tritt die Vergnügungssteuersatzung vom 14.01.1988 in der zuletzt gültigen Fassung außer Kraft.

3.    Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012 / 2013 - hierbei auch Erörterung mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO -

Die Vorberatung des Haushaltsplanes erfolgte im Hauptausschuss in der Sitzung am 07.02.2012. Bürgermeister Bröhr legt seine Schwerpunkte für den diesjährigen Haushalt auf folgende Punkte:

1. Erstmals verabschiedet die Verbandsgemeinde Kastellaun einen             Doppelhaushalt für die Jahre 2012 und 2013. Ziel dieses Doppelhaushaltes         ist eine Endbürokratisierung mit einem dadurch bedingten geringeren             Verwaltungsaufwand zu erzielen. Es ist ein Test, mit dem Erfahrungen für         die Führung eines Doppelhaushaltes gesammelt werden können.

2. Die geplanten Investitionen belegen schwerpunktmäßig die Bereiche            Schulen und Feuerwehr.

3. Die Umlage mit nunmehr in den beiden Haushaltsjahren 33,5 % an den               Umlagegrundlagen ist im Vergleich zu den anderen Verbandsgemeinden im         Rhein-Hunsrück-Kreis der niedrigste Umlagesatz.

4. Bürgermeister Bröhr dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der                 Verwaltung für die gute Arbeit.

5. Ergänzend hierzu macht Kämmerer Hoff weitere Ausführungen:

        "Der Haushalt 2012 / 2013 ist erstmals ein echter Doppelhaushalt für 2          Jahre mit getrennten Ansätzen für jedes Jahr. Ebenso ist der Umlagesatz         von 33,5 % für beide Jahre festgelegt. Die Umlagegrundlage 2012 ist auch         für die Berechnung 2013 zugrunde gelegt worden. Die gute Situation bei         der Konjunktur und auf dem Arbeitsmarkt lassen erwarten, dass die                 Umlagegrundlage konstant bleibt.

        Im Ergebnishaushalt ist für 2012 ein Jahresüberschuss von 219.514,00 €         und für 2013 ein Jahresüberschuss von 48.927,00 € ausgewiesen.                 Wesentlicher Grund für die Verringerung im Vergleich der beiden Jahre ist         die in 2013 ausgewiesene Sanierung des Daches auf dem                     Feuerwehrgerätehaus, dessen Kosten keine Investitionen, sondern                       Unterhaltungsaufwand sind und somit im Ergebnishaushalt ihren                 Niederschlag finden.




        Der Rhein-Hunsrück-Kreis wird voraussichtlich die Kreisumlage im Jahr         2013 nochmals erhöhen.

        Die Haushaltssituation für 2013 wird voraussichtlich ungünstiger ausfallen         als 2012.

        Der Finanzhaushalt schließt mit einem Saldo der ordentlichen Ein- und         Auszahlungen in 2012 mit 642.169,00 € und 2013 mit 486.529,00 € ab.

        Bei den Investitionen sind insbesondere Anschaffungen für ein                      Feuerwehrfahrzeug, stationiert bei der FFW. Buch, sowie die Umsetzung         des Digitalfunks vorgesehen. Als Kostenanteil für den Saar-Hunsrück-Steig         sind in den Jahren 2012 und 2013 je 70.000,00 € veranschlagt. Ebenso         sind Mittel für die Vorplatzgestaltung vor dem Rathaus vorgesehen.

        Auf der Einnahmenseite müssen die erwarteten Zuschüsse für die              Feuerwehr bis zur Bewilligung und Auszahlung vorfinanziert werden.

        Der Rücklagenbestand wird Ende 2012 rd. 354.000,00 € betragen.

        Die Schulden betrugen noch vor fünf Jahren rd. 5 Mio. €, die zum Ende         2011 auf 3,3 Mio. € gesunken sind. In 2012 sind Tilgungsleistungen in Höhe         von rd. 310.000,00 € veranschlagt, die den Schuldenstand nochmals                reduzieren."

Bürgermeister Bröhr erläutert die Entwicklung der Steuerkraftzahlen. Die Delle, die die Wirtschaftsflaute verursacht hat, ist mittlerweile vorbei. Im Vergleich mit den schlechten Zahlen der Vorjahre, ist mittlerweile wieder ein guter Stand erreicht.

Ratsmitglied Eisinger erkundigt sich nach den Energieeinsparungsmöglichkeiten beim Verwaltungsgebäude, das schon in die Jahre gekommen ist. Er schlägt vor, den Energiebedarf zu berechnen und evtl. durch einen Energieberater einen Handlungsbedarf ermitteln zu lassen.

Bürgermeister Bröhr teilt mit, dass ein Energiepass für das Rathaus ausgestellt wurde. Es ist allerdings bekannt, dass die Fenster (Baujahr 1970) keine ausreichende Dämmung besitzen. Die vorhandene Nachtspeicherheizung im Fußboden erlebt derzeit eine Renaissance. Das Problem bei der Energiespeicherung kann durch Nachtspeicherheizungen kompensiert werden. Bei den Gebäuden der Verbandsgemeinde sollte eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt werden und festgestellt werden, inwieweit eine Energieeinsparung bei allen Gebäuden der Verbandsgemeinde möglich ist.

Für alle Fraktionen gibt SPD-Fraktionssprecher Müssig in freier Rede ohne schriftliche Vorlage folgende Stellungnahme ab:

"Der Auftrag zur Haushaltsrede kommt für ihn überraschend, weil eigentlich eine andere Fraktion nach guter Tradition in diesem Jahr die Stellungnahme zum Haushalt abgeben sollte. Er möchte daher keine Wiederholungen des Gesagten machen, frei nach Karl Valentin, dass man nicht immer über das Gleiche reden muss.

Die zunächst bestandene Uneinigkeit über die Höhe der Umlage fand dann die Zustimmung aller, um eine Senkung von 0,5 % auf nunmehr 33,5 % der Umlagegrundlagen.

Er freut sich, dass der Kreis den Finger zum Haushalt der Verbandsgemeinde hebt, fragt sich aber, wer hebt den Finger zu dem Kreishaushalt, weil dieser einen hohen Fehlbedarf hat. Der Haushalt der Verbandsgemeinde ist einer der besseren Haushalte wegen der höheren Umlagegrundlagen.

Für die Schulen wurden alle Wünsche erfüllt und in den Haushalt gestellt. Die Feuerwehren erhalten ein neues Auto mit Stationierung in Buch.

Die Fragen der SPD-Fraktion zum Stellenplan und zu der Personalentwicklung wurden in einem angenehmen Gespräch mit Bürgermeister Bröhr, den Beigeordneten und den Fraktionssprechern erläutert. Die Fraktionen werden dem Stellenplan 2012 und 2013 zustimmen. Offen bleibt noch die Frage nach der Vorlage der Stellenplatzbeschreibungen.

Er richtet einen Dank an die Ersteller des Haushaltes, Kämmerer Hoff, und Sachbearbeiter Heinz-Lauff, für die Erledigung der vielen Arbeit. Der Dank gilt auch den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, soweit sie weiter geholfen haben.

Die Fraktionen stimmen alle dem Haushalt und dem Stellenplan zu.

Der Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes sollte früher beraten werden. Es ist unglücklich, wenn der Ausschuss kaum beschlussfähig ist."

Ortsbürgermeister Glockner nimmt wie folgt für die Ortsbürgermeister Stellung:

"Die Ortsbürgermeister haben nur eine Kurzfassung des Haushaltes erhalten, wobei der Vorbericht nicht beigefügt war. Er zeigte sich überrascht über den Doppelhaushalt, sieht das aber nicht negativ.

Es ist zu hoffen, dass die Festsetzungen verbindlich bleiben. Zu begrüßen ist, dass die Verbandsgemeindeumlage bei 33,5 % liegt, wobei die tatsächliche Umlage am Beispiel der Ortsgemeinde Braunshorn wegen gestiegener Umlagegrundlagen höher als im Vorjahr ist.

Er drückt die Hoffnung aus, dass der Doppelhaushalt dazu führt, dass die Haushaltspläne der Ortsgemeinden künftig früher erstellt werden können. Dies ist sinnvoll, um Baumaßnahmen frühestmöglich einleiten zu können.

Ortsbürgermeister Glockner sagt, dass die Finanzabteilung die wichtigste Abteilung für die Ortsbürgermeister ist. Personelle Veränderungen sollten aus einem Konzept entwickelt werden. Jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sollten Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet werden.

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Satzung über die Vergnügungssteuer erinnert Glockner daran, dass diese einzige Steuereinnahme der Verbandsgemeinde mit 60.000,00 € im Jahre relativ gering ist gegenüber dem Aufkommen aus der Verbandsgemeindeumlage als Haupteinnahme mit rd. 3,7 Mio. €."

Im Bezug auf die Personalentwicklung entgegnet Bürgermeister Bröhr, dass es schon seit Jahrzehnten guter Brauch ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltung die Möglichkeit haben, sich weiter zu entwickeln. Bisher ist eine geringe Personalfluktuation zu verzeichnen und es hat sich bisher auch niemand Wegbeworben.

Beschluss: - einstimmig -

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 wird in der als Anlage 2 zu dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.

Dem Haushaltsplan wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
 

4.     Beratung und Beschlussfassung des Stellenplanes 2012 / 2013

    Beschluss: - 22 Ja-Stimmen
                  -   1 Gegenstimme

    Dem Stellenplan für die Haushaltsjahre 2012 / 2013 wird in der vorgelegten     Fassung zugestimmt.

5.     Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2012 / 2013

Die Wirtschaftspläne für die Abwasserwerke werden auch als Doppelhaushalt für die Jahre 2012 und 2013 verabschiedet. Die Pläne wurden in der Sitzung des Werkausschusses am 28.02.2012 ausführlich vorberaten. Auf Vorschlag des Werkausschusses werden folgende Beschlüsse gefasst:

5.1 Erfolgsplan

          Beschluss: - einstimmig -

      Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr           2012 und 2013 in der vorgelegten Form zu. Die Erträge werden für 2012 in           Höhe von 2.507.350,00 € und die Aufwendungen in Höhe von                   2.378.850,00 € und für das Wirtschaftsjahr 2013 die Erträge auf                      2.507.350,00 € und die Aufwendungen auf 2.370.850,00 € festgesetzt.

5.2 Vermögensplan

          Beschluss: - einstimmig -

          Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vermögensplan für die                       Wirtschaftsjahre 2012 und 2013 in der vorgelegten Fassung zu.

          Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2012 werden                gleichlautend auf 3.942.000,00 € festgesetzt. Für das Planjahr 2013                 werden die Einnahmen und Ausgaben 2.630.000,00 € festgelegt. Die           Kredite werden festgelegt für 2012 auf 1.096.000,00 € und für 2013 auf           1.156.000,00 €. Verpflichtungsermächtigungen sind keine veranschlagt.

5.3 Stellenübersicht

          Die Stellenübersicht enthält die für 2012 und 2013 erforderliche Anzahl            von Stellen.

          Beschluss: - einstimmig -

          Der Verbandsgemeinderat stimmt der Stellenübersicht der Abwasserwerke           in der vorgelegten Fassung zu.

5.4 Beschluss Kalkulation Gebühren und Beitragssätze

          Der Beitragssatz beim wiederkehrenden Beitrag sowie die                        Schmutzwassergebühren einschließlich Abwasserabgabe basieren auf der           Nachkalkulation.

          Beschluss: - einstimmig -

          Der Verbandsgemeinderat stimmt den Gebühren und Beitragssätzen zu.

6.     Beratung und Beschlussfassung der Finanzplanung

    6.1 Investitionsprogramm

          Beschluss: - einstimmig -

          Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Investitionsprogramm in der                vorgelegten Fassung zu.

    6.2 Finanzplan

           Der Finanzplan enthält die Darstellung der Finanzierung des                      Investitionsprogrammes.

           Beschluss: - einstimmig -

           Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Finanzplan in der vorgelegten            Fassung zu.






7.        Ersatzbeschaffung eines Staffellöschgruppenfahrzeuges (StLF 10/6) für das bisher vorhandene Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) der FFW. Buch-Mörz; Auftragsvergabe

Wehrleiter Urrigshardt erläutert die Notwendigkeit für die Anschaffung des Staffellöschgruppenfahrzeuges. Das Fahrzeug hat einen Wasservorrat von 1.000 Litern, durch die große Kabine können sich die Wehrleute während der Fahrt ausrüsten, die feuerwehrtechnische Beladung wird aus dem alten, vorhandenen Fahrzeug übernommen. Bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Beschluss: - einstimmig -

Der Auftrag für die Ersatzbeschaffung eines Staffellöschgruppenfahrzeuges ist wie folgt zu erteilen:

a) Fahrgestell
        Der Auftrag zur Beschaffung des Fahrgestells ist der Firma MAN in Koblenz         zum Angebotspreis von 53.319,54 € zu erteilen.
b) Fahrzeugaufbau
     Der Auftrag für den Aufbau ist der Firma Rosenbauer zum Angebotspreis          von 75.822,04 € zu erteilen.

Der Gesamtauftrag beläuft sich damit über 132.233,73 €.

8.    Antrag der CDU / SPD / FDP-Fraktionen zur Kommunalreform auf grundsätzliche Zustimmung zur Aufnahme der 3 Hunsrückgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen

    SPD-Fraktionssprecher Müssig erläutert die Motivation zu dem Antrag zur     Stellungnahme der anstehenden Kommunalreform. Ausgang ist der Beschluss     des Verbandsgemeinderates Treis-Karden, wobei die Verbandsgemeinde     Kastellaun keinen Einfluss auf die Dinge hat. So sollte jedoch nach dem Motto     "Hunsrück, den Hunsrückern" und "Mosel, den Moselanern" und "Eifel, den     Eifelern" dem Begehren der Hunsrückgemeinden zur Verbandsgemeinde     Kastellaun zugeschlagen werden, Rechnung getragen werden.

    CDU-Fraktionssprecher Emmerich ist der Meinung, dass es wichtig ist, dass     alle Fraktionen im Verbandsgemeinderat dieses Anliegen unterstützen.

    FWG Region Kastellaun Fraktionssprecher Ramser sagt, dass sie in der     Sache einig sind, wünscht jedoch in der Formulierung die Streichung in der     Form, dass nicht auf die erforderlichen Beschlüsse der Gremien in der     Verbandsgemeinde Treis-Karden Bezug genommen wird.

    Alle im Verbandsgemeinderat Kastellaun vertretenen Fraktionen fassen     folgenden einstimmigen Beschluss:

    Der Verbandsgemeinderat Kastellaun beschließt seine grundsätzliche     Zustimmung zur Aufnahme der 3 Hunsrückgemeinden Lahr, Mörsdorf und     Zilshausen in die Verbandsgemeinde Kastellaun.

    Der Verbandsgemeinderat Kastellaun bestätigt mit diesem Beschluss seine     Erklärungen vom 26. Januar 2011 und 18.10.2011. Wir appellieren an die     Kolleginnen und Kollegen des Verbandsgemeinderates Treis-Karden,     angesichts der Möglichkeit der Veränderung von Kreisgrenzen und angesichts     des eindeutigen Bürgerwillens in den 3 Ortsgemeinden, den gefassten     Beschluss vom 19.12.2011 nochmals zu überdenken.
 
9.    Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-    Westerwald (Anpassung an das Landesentwicklungsprogramm LEP IV);     Anhörung zum Planentwurf (§ 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz)

    Beschluss: - einstimmig -

    Die Verbandsgemeinde gibt die als Anlage 3 zu dieser Niederschrift     beigefügte Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes     Mittelrhein-Westerwald ab.

10.     Unternehmensflurbereinigung Umgehung Kastellaun-Roth-Uhler,     Anordnung nach § 36 Flurbereinigungsgesetz für die Flächen der     Verbandsgemeinde

    Bürgermeister Bröhr gibt dem Verbandsgemeinderat zur Kenntnis, dass beim     Bau der Umgehungsstraße Kastellaun folgende im Eigentum der     Verbandsgemeinde stehenden Grundstücke betroffen sind:

    Gemarkung Bell
    Flur 9, Nr. 53/9 (Radweg)

    Gemarkung Kastellaun
    Flur 19, Nr. 1/6 (Radweg)
    Flur 9, Nr. 15/2
    Flur 9, Nr. 15/3 (unterhalb der Kläranlage)

    Gemarkung Uhler
    Flur 12, Nr. 46/4 (unterhalb der Kläranlage).

    Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

    Ratsmitglied Laux bittet zu klären, inwieweit der Rat- und Wanderweg durch     das Trimmbachtal durch die Baumaßnahme beeinträchtigt wird.

11.    Vollzug der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO);     Zwischenbericht zum 30.09.2011

    Der Verbandsgemeinderat nimmt den Zwischenbericht der Abwasserwerke     zum 30.09.2011 zustimmend zur Kenntnis.




12.     9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde     Emmelshausen - Teilplan "Windenergienutzung"; Stellungnahme der     Verbandsgemeinde

    Die Standorte für die Windenergieanlagen auf der Gemarkung Bickenbach     haben nach dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde     Emmelshausen nur einen Abstand von 750 m zu der Ortslage Schnellbach.     Die Verbandsgemeinde fordert einen Mindestabstand von 1.000 m zu dem     Ortsteil Schnellbach einzuhalten.

    Ortsbürgermeister Schmitz, Beltheim, ergänzt, dass dies auch die Forderung     der Ortsgemeinde Beltheim ist.

    Beschluss: - einstimmig, bei 1 Stimmenthaltung -

13.    Annahme von Spenden    
    
    Kein Beschluss erforderlich.

14.    Finanzierung Hunsrück-Marathon 2012

    Der Organisator des Hunsrück-Marathons, Otmar Berg, hat bei Bürgermeister     Bröhr vorgesprochen und ihm die Nöte bei der Finanzierung des Hunsrück-    Marathons erklärt. Die Verbandsgemeinden haben die Veranstaltung mit     jährlich 1.022,00 € unterstützt. Die Teilnehmerzahl ist durchgehend gleich     geblieben. Die Kosten sind allerdings von Jahr zu Jahr gestiegen. Es handelt     sich um eine Veranstaltung, die die gesamte Region bekannt macht. Herr     Berg bittet um Erhöhung der Unterstützung auf 2.000,00 €.
    Beschluss: - einstimmig -

    Der Hunsrück-Marathon 2012 wird von Seiten der Verbandsgemeinde     Kastellaun mit einem Betrag von 2.000,00 € unterstützt.

15.    Antrag der CDU: Aufnahmesituation der Schülerinnen und Schüler an     der IGS Kastellaun

    CDU-Fraktionssprecher Emmerich begründet seinen Antrag auf Beratung des     Themas. Obwohl die Schülerzahlen sinken, erfreut sich die IGS Kastellaun     großer Beliebtheit. Er möchte einen Appell in Richtung Kreistagsmitglieder     schicken, sich dem Problem der abgewiesenen Kinder an der IGS Kastellaun     nochmals zu stellen und eine vernünftige Lösung zu einer wohnortnahen     Beschulung zu erreichen. Die 43 Mehranmeldungen über die vorhandenen     Plätze an der IGS Kastellaun haben zunächst bei der IGS Emmelshausen     gefehlt. Ob § 93 des Schulgesetzes über die Bildung der Einzugsbereiche     eine Lösung ist, sei dahingestellt, es müssten aber Gespräche geführt werden,     damit zukünftig alle Kinder aus der Verbandsgemeinde Kastellaun an der IGS     Kastellaun aufgenommen werden.

    Ratsmitglied Ramser ist der Auffassung, dass der Missstand von dem     Ministerium in Mainz oder dem Kreistag geregelt werden muss. Es kann nicht     sein, dass jedes Jahr diese Grundsatzdiskussion geführt wird. Hier muss eine     Lösung her, damit der Horror für Eltern und Kinder entfällt.

    SPD-Fraktionssprecher Müssig sagt, er hat sich mit Emmerich schon in     Verbindung gesetzt. Die Schuldzuweisungen gegenüber Schulleiter Becker     findet er schon etwas seltsam. Das Problem liege nicht bei der IGS     Kastellaun. Die von Bürgermeister Unkel, Emmelshausen, eingereichte     Dienstaufsichtsbeschwerde  gegen Schulleiter Becker sei nicht zweckdienlich.     Es muss versucht werden, mit Gesprächen unter den Beteiligten eine     vernünftige einvernehmliche Lösung zu finden.

    Ortsbürgermeister Schmitz, Beltheim, gleichzeitig Ratsmitglied, wünscht, bei     den Bemühungen eine Lösung zu finden, auch zum Ausdruck zu bringen,     dass dies nicht nur vom Verbandsgemeinderat, sondern auch von den     Ortsgemeinden gewünscht wird.

16.     Anfrage der FWG RK zur Übernahme des Vermögens der IGS auf den     Rhein-Hunsrück-Kreis

    Bürgermeister Bröhr erläutert, dass nach § 80 Abs. 2 Schulgesetz eine     entschädigungslose Übertragung des Schulvermögens vom alten auf den     neuen Schulträger vorgesehen ist. Der Antrag ist eingegangen. Vor einem     Jahr fand eine Debatte darüber statt, ob ein Rechtsmittel dagegen einzulegen     ist oder nicht. Der Verbandsgemeinderat hat entschieden, kein Rechtsmittel     einzulegen. Eine Entschädigung würde nur dann fließen, wenn der Kreistag     dies beschließen würde. Davon ist aber nicht auszugehen. Es gibt keine     Automatik, die zum Ausgleich von Vermögen führen würde. Bürgermeister     Bröhr wird jedoch nochmals versuchen, die Rechtslage abzuklären.

31.01.2012

N i e d e r s c h r i f t


über die 12./KW 2009 Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun,
verbunden mit einer Bürgermeisterdienstbesprechung am Dienstag,
31. Januar 2012, im Tivoli Kastellaun

    Beginn: 18.30 Uhr
    Ende:     19.25 Uhr


Anwesend:
Bürgermeister Dr. Marlon Bröhr als Vorsitzender;

die Beigeordneten:
Hermann Neumann, Hugo Alt und Harald Schäfer;

die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
Kurt Baumgarten, Norbert Becker, Sascha Eisinger, Dietmar Emmerich, Karl-Heinz Faber, Katharina Groß, Berthold Günster, Uwe Hammes, Aggy Jakobs-Leitterstorf, Manfred Kochems, Eugen Kochhan, Anette Kramb, Gerd Kramb, Hans-Herbrt Laux, Lothar Link, Hubertus Mauerhof, Karl Friedrich Maull, Joachim Mertes, Eva Muders, Klaus-Peter Müssig, Horst Peuter, Hans-Georg Ramser, Jörg Schmitz, Dieter Schramm, Marco Span und Monika Zimmer.

Entschuldigt fehlen:
Die Ratsmitglieder Birger Boos, Anton Christ, Wolfgang Dick, Jürgen Gaß, Michael Külzer und Jörg Salfeld. 

Aus den Ortsgemeinden und Ortsteilen:
Erste Beigeordnete Anette Kramb, Kastellaun; Ortsbürgermeister Häfner, Alterkülz; Ortsbürgermeister Baumgarten, Bell; Ortsvorsteher Gaß, Bell; Ortsvorsteher Illges, Hundheim; Ortsvorsteher Sutter, Krastel; Ortsvorsteher Michel, Völkenroth; Ortsbürgermeister Schmitz, Beltheim; Ortsvorsteherin Kremer, Beltheim; Ortsvorsteher Görgen, Frankweiler; Ortsvorsteher Schneider, Heyweiler; Ortsvorsteher Wagner, Mannebach; Ortsbürgermeister Glockner, Braunshorn; Ortsvorsteher Becker, Ebschied; Ortsbürgermeister Mertes, Buch; Ortsvorsteher Huth, Mörz; Ortsbürgermeister Neumann, Dommershausen; Ortsvorsteher Kochhan, Dorweiler; Ortsvorsteher Strauß, Eveshausen;  Ortsvorsteher Barden, Sabershausen;  Ortsbürgermeister Müssig, Gödenroth; Ortsbürgermeister Gaukler, Hasselbach; Ortsbürgermeister Christ, Hollnich; Ortsbürgermeister Prüm, Korweiler;   Ortsbürgermeister Härter, Michelbach; Ortsbürgermeister Freiß, Roth; und Ortsbürgermeister Laux, Uhler.
                                    
Entschuldigt fehlen:
Ortsvorsteher Lilienthal, Leideneck; Ortsvorsteher Knebel, Wohnroth; Ortsvorsteherin Gerhard, Schnellbach,  Ortsvorsteher Braun, Sevenich, Ortsvorsteher Hetzert, Dudenroth, Ortsbürgermeister Christ, Mastershausen sowie Ortsbürgermeister Boos, Spesenroth
   
Ferner anwesend:
Vom Büro Stadt-Land-plus Herr Zellner zu TOP 2;
Von der RHZ Herr Werner Dupuis;
von der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun die Mitarbeiter Hermann-Josef Castor, Werner Hoff, Egon Schmitz und Dieter Schneider, dieser zugleich als Schriftführer.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist.
Der Hinweis auf den Sitzungstermin erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes am
27.01.2012.


Die öffentliche Tagesordnung wird anschließend wie folgt abgewickelt:
 

1.    Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun am 18.10.2011 (11./KW 2009)

    Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie ist damit nach § 41 Abs. 3 GemO bestätigt.

2.    6. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kastellaun

    Zunächst bringt Bürgermeister Bröhr die historische Entwicklung der Standorte für Windenergieanlagen nach dem Urteil des OVG in Erinnerung. Neben den Forderungen aus dem Baugesetzbuch, die bei der Planung berücksichtigt wurde, und zu einer rechtlichen Verpflichtung führen, sind weitere zusätzliche Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen. Diese Flächen entsprechen den besonderen Wünschen der Ortsgemeinden, die diese Standorte nutzen möchten. Erforderliche Gutachten faunistischer Art werden mit der Kreisverwaltung abgestimmt.

    Abweichend von der Planvorlage gibt es zwei Änderungen:

1.    Im Bereich der Rother Gemarkung sind nach Rücksprache mit dem Investor die Anzahl der Windenergieanlagen reduziert worden.
2.    Ebenso hat der Ortsgemeinderat Buch beschlossen, die Anzahl der Windenergieanlagen zu reduzieren.

Im Einzelnen wird auf die in der Anlage beigefügte Beschlussvorlage verwiesen.

Sobald der Grundsatzbeschluss im Verbandsgemeinderat gefasst ist, müssen die Ortsgemeinden der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes noch zustimmen. Gefordert wird hier mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden in denen mehr als die Hälfte der Einwohner leben müssen.

Ratsmitglied Maull erkundigt sich nach der Fläche der Stadt Kastellaun. Die Fläche der Stadt Kastellaun ist Teil der Konzentrationsfläche „Hollnich“.

Bei der Beschlussfassung auf Seite 6 der Sitzungsvorlage haben Bürgermeister Bröhr und Ortsbürgermeister Schmitz Sonderinteresse nach § 22 GemO. Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der Erste Beigeordnete Hermann Neumann den Vorsitz.

2.1    Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen.

Die beschlussmäßigen Entscheidungen zu der Auswertung der Stellungnahmen durch das Büro Stadt-Land-plus sind als Anlage 1 zu dieser Niederschrift mit dem jeweiligen Beschlussergebnis beigefügt.

2.2    Endgültige Beschlussfassung

Beschluss: - einstimmig, bei 1 Stimmenthaltung –

Die 6. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kastellaun wird auf der Grundlage der im Vorfeld gefassten Einzelbeschlüsse endgültig beschlossen.

Sobald die Zustimmungen der Ortsgemeinden vorliegen, wird die 6. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück zur Genehmigung vorgelegt.

3.     Jahresbericht des Kriminalpräventiven Rates 2011

    Der vom Vorsitzenden Uwe Hammes erstellte Jahresbericht des Kriminalpräventiven Rates für das Kalenderjahr 2011 war den Ratsmitgliedern mit der Einladung in schriftlicher Form zugegangen. Ergänzend hierzu stellt Herr Hammes folgende Punkte besonders heraus:

a)    Das Fahrsicherheitstraining für Jugendliche erfreut sich großer Beliebtheit. Die Durchführung ist nur mit der erfolgten großzügigen finanziellen Unterstützung möglich. Ein besonderer Dank richtet er an den Mitorganisator der Verwaltung Egon Schmitz. Das Projekt wird in den kommenden Jahren fortgeführt.
b)    Das Thema „Gefahren im Internet“ hat eine große Nachfrage und bestätigt somit den Bedarf.
c)    Der Kriminalpräventive Rat hat sich selbst zu dem Thema „Rechtsextremismus“ formiert. In der Region Kastellaun werden allerdings keine ernsthaften Probleme zu diesem Thema gesehen.
d)    Der Kriminalpräventive Rat hat einen Selbstbehauptungskurs für Mädchen mit einem Zuschuss unterstützt.
e)    Ein Problem sind noch die Sachbeschädigungen insbesondere im Bereich der Grundschule Kastellaun. Nach Verlegung des Jugendraumes sind die Sachbeschädigungen zurück gegangen, jedoch ist das Thema noch nicht gänzlich erledigt.
f)    Der Kriminalpräventive Rat regt an, die Jugendarbeit nach dem Vorbild der Stadt Simmern zu intensivieren.
g)    Der Kriminalpräventive Rat regt an, zur Intensivierung der Kontrollfunktionen, die dem Ordnungsamt obliegen, eine personelle Verstärkung herbei zu führen. In vielen Bereichen ist die Vollzugspolizei nur nachrangig zuständig.
h)    Im Bereich der Burgruine Kastellaun gibt es immer wieder Beschwerden über Steinewerfer. Bürgermeister Bröhr entgegnet, dass dies ein schwieriges Thema ist, sich der Stadtrat aber regelmäßig damit beschäftigt.
   
4.     Jahresbericht des Seniorenbeirates 2011

Der Vorsitzende des Seniorenbeirates Bürgermeister a.D. Fritz Frey lässt sich für die Sitzung entschuldigen. Bürgermeister a.D. Frey möchte als Schwerpunkt im Jahr 2012 eine Seniorengymnastik als gesundheitliche Prophylaxe initiieren. Er bittet hierzu, vorhandene Aktivitäten in den Ortsgemeinden und Ortsteilen zu melden. Die vorhandenen Initiativen sollen an die Verwaltung (Herr Egon Schmitz) gemeldet werden, um die Aktivitäten zu bündeln.
   
    Der Bericht des Seniorenbeirates erfolgt in einer weiteren Sitzung.

5.    Unterrichtung über die überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt bei der Kreisverwaltung

Der Prüfbericht des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes sowie die Antwort der Verwaltung waren den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Der Verbandsgemeinderat nimmt das Ergebnis der Rechnungsprüfung zur Kenntnis (§ §33 Abs. 1 und 110 Abs. 6 GemO).

Die Prüfungsmitteilungen und die Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung sind nunmehr an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.

6.     Teilnahme an der gemeinsamen 3. Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für die Stromlieferung ab dem 01.01.2014 für die Annahmestellen der Verbandsgemeinde Kastellaun

    Beschluss: - einstimmig –

1.    Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Gemeinde- und Städtebund
Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Kastellaun ab dem 01.01.2014 zu beauftragen.
2.    Die Verbandsgemeinde Kastellaun verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen.  Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit (2014/2015)
3.    Die Stromlieferung soll auf der Basis von „Normalstrom“ erfolgen.
 
7.     Nahverkehrsplan des Rhein-Hunsrück-Kreises; Anhörung und Widerspruchsmöglichkeit der Verbandsgemeinde Kastellaun

Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat in seiner Sitzung am 12.12.2011 den Nahverkehrsplan für den Rhein-Hunsrück-Kreis beschlossen. Er tritt nur in Kraft, wenn die Mehrheit der kreisangehörigen Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden ihm nicht widersprechen (§ 8 Abs. 4 NVG)

Im Falle des Widerspruchs erwartet die Kreisverwaltung eine Stellungnahme bis zum 10.02.2012. Bürgermeister Bröhr bittet die Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher zu überprüfen, inwieweit Änderungsvorschläge vorgebracht werden sollen. Diese Vorschläge sollten über die Verbandsgemeindeverwaltung an die Kreisverwaltung weitergeleitet werden.

8.     Annahme von Spenden

Herr Richard Schwinn hat der Verbandsgemeinde Kastellaun für die Feuerwehr Kastellaun eine Spende von 250,00 € zukommen lassen. Die Spende ist zweckgebunden für die Feuerwehr in Kastellaun.

Der Verbandsgemeinderat ist einstimmig mit der Annahme der Spende einverstanden.

9.        Abfrage der Angebote und Aktivitäten in den Ortsgemeinden im Anschluss an die Impulsveranstaltungen „Alt werden im Dorf“

Die der Verwaltung bekannten Aktivitäten zu dem Thema sind als Anlage 2 zu dieser Niederschrift zur Kenntnisnahme beigefügt.

10.    Mitteilungen und Anfragen

    10.1 Termine

Sitzung Hauptausschuss am 07.02.2012
Sitzung Verbandsgemeinderat mit Verabschiedung Haushalt am 06.03.2012

10.2 Ratsmitglied Laux bittet, die Ortswappen im Internet den Informationen
        über die Gemeinden zuzuordnen.

18.10.2011

N i e d e r s c h r i f t


über die 11./KW 2009 Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun,
verbunden mit einer Bürgermeisterdienstbesprechung am Dienstag,
18. Oktober 2011, im Gemeindehaus Bell

    Beginn: 18.00 Uhr
    Ende:     18.35 Uhr


Anwesend:
Bürgermeister Dr. Marlon Bröhr als Vorsitzender;

die Beigeordneten:
Hermann Neumann, Hugo Alt und Harald Schäfer;

die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
Kurt Baumgarten, Birger Boos, Anton Christ, Sascha Eisinger, Dietmar Emmerich, Karl-Heinz Faber, Jürgen Gaß, Katharina Groß, Berthold Günster, Manfred Kochems, Anette Kramb, Gerd Kramb, Michael Külzer, Hans-Herbrt Laux, Lothar Link, Hubertus Mauerhof, Karl Friedrich Maull, Eva Muders,  Hans-Georg Ramser, Jörg Salfeld, Jörg Schmitz, Dieter Schramm, Marco Span und Monika Zimmer.

Entschuldigt fehlen:
Die Ratsmitglieder Norbert Becker, Wolfgang Dick, Uwe Hammes, Aggy Jakobs-Leitterstorf, Eugen Kochhan, Joachim Mertes, Klaus-Peter Müssig und Horst Peuter.  

Aus den Ortsgemeinden und Ortsteilen:
Erste Beigeordnete Anette Kramb, Kastellaun, Ortsbürgermeister Baumgarten, Bell, Ortsvorsteher Sutter, Krastel, Ortsvorsteher Lilienthal, Leideneck, Ortsbürgermeister Schmitz, Beltheim, Ortsvorsteherin Kremer, Beltheim, Ortsvorsteher Görgen, Frankweiler, Ortsbürgermeister Glockner, Braunshorn, Ortsvorsteher Becker, Ebschied, Erster Beigeordnete Monika Zimmer,  Buch, Ortsvorsteher Huth, Mörz, Ortsbürgermeister Neumann, Dommershausen,  Ortsvorsteher Barden, Sabershausen, Ortsbürgermeister Gaukler, Hasselbach, Ortsbürgermeister Christ, Hollnich, Ortsbürgermeister Christ, Mastershausen,  Ortsbürgermeister Härter, Michelbach, und Ortsbürgermeister Laux, Uhler.
                                     
Entschuldigt fehlen:
Ortsbürgermeister Häfner, Alterkülz, Ortsvorsteher Gaß, Bell, Ortsvorsteher Illges, Hundheim, Ortsvorsteher Michel, Völkenroth, Ortsvorsteher Knebel, Wohnroth, Ortsvorsteher Schneider, Heyweiler, Ortsvorsteher Wagner, Mannebach, Ortsvorsteherin Gerhard, Schnellbach,  Ortsvorsteher Braun, Sevenich, Ortsvorsteher Hetzert, Dudenroth, Ortsvorsteher Kochhan, Dorweiler, Ortsvorsteher Strauß, Eveshausen, Ortsbürgermeister Müssig, Gödenroth, Ortsbürgermeister Prüm, Korweiler, Ortsbürgermeister Freiß, Roth, und Ortsbürgermeister Boos, Spesenroth
    


Ferner anwesend:
Als Gäste von der VerbandsgemeindeTreis-Karden Bürgermeister Manfred Führ sowie die Beigeordneten Heinz Kugel und Jürgen Claßen;
von den Hunsrückgemeinden der Verbandsgemeinde Treis-Karden die Ortsbürgermeister Färber, Lahr; Petry, Mörsdorf; und Etges, Zilshausen;
sowie Ortsbürgermeister Thönnes von der Ortsgemeinde Müden an der Mosel;
als Vertreter der Presse, Dieter Junker, Redaktion Cochem und Werner Dupuis, Redaktion Simmern;
von der Verbandsgemeindeverwaltung Kastellaun die Mitarbeiter Hermann-Josef Castor, Werner Hoff und Dieter Schneider, dieser zugleich als Schriftführer.

Weiter waren ca. 10 Zuhörer, vornehmlich aus der Verbandsgemeinde Treis-Karden anwesend.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist.
Der Hinweis auf den Sitzungstermin erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes am
14.10.2011.


Die Tagesordnung wird anschließend wir folgt abgewickelt:
 


1.    Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun am 20.06.2011 (10./KW 2009)

    Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie ist damit nach § 41 Abs. 3 GemO bestätigt.

2.    Kommunal- und Verwaltungsreform; Eingliederung der Ortsgemeinden Lahr, Lieg, Mörsdorf und Zilshausen in die Verbandsgemeinde Kastellaun

    Bürgermeister Bröhr begrüßt zunächst die Vertreter der Verbandsgemeinde Treis-Karden und die Ortsbürgermeister der Hunsrück-Gemeinden, die unter Applaus Willkommen geheißen werden.

    Der Verbandsgemeinderat Kastellaun hat sich bereits in einer Sitzung am 26.01.2011 mit diesem Thema beschäftigt.

    Nach Vorlage der durch das Ministerium des Innern und für Sport und Infrastruktur in Auftrag gegebene Gutachten fand am 19.09.2011 ein erstes Sondierungsgespräch mit Vertretern der Lenkungsgruppe der Verbandsgemeinde Treis-Karden in Treis-Karden statt. Neben vielen Fragen, die im Zusammenhang mit der Fusion geklärt werden müssen, liegen den Ortsgemeinden die Bereiche Schulen und Brandschutz besonders am Herzen. Hier wurde von Seiten der Ortsgemeinden eine klare Aussage der Verbandsgemeinde Kastellaun bei einer evtl. Fusion gewünscht.

    Das von der Firma BKC in Andernach erstellte Gutachten liegt unter Korrektur von anfänglichen Fehlannahmen nun in einer neuen Fassung mit Datum vom 13.10.2011 vor. Die Zeit für die Entscheidungen drängt insoweit, damit in der Freiwilligkeitsphase bis zum 30.06.2012 noch die sog. Fusionsprämie ausgeschöpft werden kann. Der übrige Sachverhalt war den Ratsmitgliedern in der Sitzungsvorlage ausführlich dargestellt. Die Fraktionen geben folgende Stellungnahmen ab:

    Emmerich (CDU):
    Die Vertreter des Verbandsgemeinderates haben ausführlich über die anstehende Verwaltungsreform gesprochen. Die CDU-Fraktion unterstützt den Beschlussvorschlag der Verwaltung, die ohne wenn und aber zu der Struktur in der Schullandschaft und im Brandschutz stehen. Die CDU würde sich freuen, wenn die Entscheidungsträger den Wunsch der vier Hunsrück-Gemeinden in der Verbandsgemeinde Treis-Karden respektieren und sich diesem Votum anschließen würden. Im Rückblick gibt es bereits jetzt viele Verbindungen im Bereich Schule, Beruf und Vereinen zur Verbandsgemeinde Kastellaun. Die Verbandsgemeinde Kastellaun ist bereit, die Aufnahme der vier Hunsrück-Gemeinden aktiv zu unterstützen. Emmerich entbietet ihnen ein herzliches Willkommen.

    Maull (SPD):
    Wichtig ist, dass man bei der Entscheidung berücksichtigt, wie die Bürgerinnen und Bürger der vier Ortsgemeinden für eine Angliederung zu Kastellaun votieren. Im Übrigen schließt er sich den Ausführungen von Fraktionssprecher Emmerich an. Die Grundidee bei der Struktur der Schulen und dem Brandschutz passt auch auf die Ortsgemeinden, die zu der Verbandsgemeinde Kastellaun möchten. Die SPD-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

    Ramser (FWG RK)
    Es gibt bisher schon gewachsene Gebilde zu der Verbandsgemeinde Kastellaun. Wenn der Wunsch der Ortsgemeinden Lahr, Lieg, Mörsdorf und Zilshausen zur Angliederung an die Verbandsgemeinde Kastellaun besteht, kann man alle noch offenen Details verhandeln. Ansonsten schließt sich die Wählergruppe dem Beschlussvorschlag an.

    Kochems (FDP)
    Wenn der Wunsch der Ortsgemeinden besteht, ist er erfreut, dass sie zu Kastellaun wollen. Es gibt auch im Bereich Fußball schon Freundschaften und Verbindungen zwischen den Mannschaften und Vereinen. Die FDP-Fraktion stimmt ebenfalls dem Vorschlag zu.

    Beschluss: - einstimmig –

1.    Schullandschaft
Die Verbandsgemeinde Kastellaun betreibt Grundschulen in der Fläche der Verbandsgemeinde, die der Struktur der Schullandschaft in den Hunsrück-Gemeinden Lahr, Lieg, Mörsdorf und Zilshausen entspricht. Die Verbandsgemeinde Kastellaun steht daher auch vorbehaltlos zu den vorhandenen Grundschulen in Lieg und Mörsdorf und würde diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Schulgesetzes weiter führen.

2.    Brandschutz und technische Hilfe
Die Verbandsgemeinde Kastellaun unterhält und betreibt neben der Stützpunktwehr in Kastellaun in den Ortsgemeinden und Feuerwehreinheiten, die der Struktur der FFW’en in den Hunsrück-Gemeinden Lahr, Lieg, Mörsdorf und Zilshausen entsprechen. Die Verbandsgemeinde Kastellaun steht daher auch vorbehaltlos zu den vorhandenen Feuerwehren in Lahr, Lieg, Mörsdorf und Zilshausen und würde diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des LBKG übernehmen und weiter führen.
    
3.    Der Verbandsgemeinderat stellt fest, dass das Gutachten der BKC – Kommunal-Consult, Andernach, in der Korrekturfassung eine gute Grundlage für die Aufnahme der Hunsrück-Gemeinden in die Verbandsgemeinde Kastellaun ist und beauftragt den Bürgermeister weitere Verhandlungen in diesem Sinne zu führen.

3.     Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Gödenroth – Braunshorn in Verbindung mit dem Bau der Ortsumgehung Gödenroth der B 327, Gewässerrandstreifen
 
    Der Vorsitzende teilt mit, dass nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens Gödenroth – Braunshorn Gewässerrandstreifen in das Eigentum der Ortsgemeinden übergehen werden. Es erfolgt hier eine Bezuschussung in Höhe von 90 % aus der „Aktion Blau“. Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis, dass die Unterhaltung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung in Zukunft von der Verbandsgemeinde wahrzunehmen ist.

4.     Annahme von Spenden

    Beschluss: - einstimmig –

Der Annahme der Spende in Höhe von 500,00 €, zweckgebunden für die Freiwillige Feuerwehr Beltheim von Frau Anneliese Arend wird zugestimmt.

5.     Mitteilungen und Anfragen

    5.1 Kreisstraßenbauprogramm 2013 – 2015

Das derzeitige Kreisstraßenbauprogramm 2008 bis 2012 beinhaltet aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Kastellaun folgende Maßnahmen:

           1. K 31 / K 34 OD Heyweiler (fertiggestellt)
           2. OD Hollnich K 35 / K 37 (Planung ist z.Zt. fertig gestellt, Ausschreibung
            erfolgt in Kürze)
           3. Reservemaßnahme K 31 OD Sabershausen
                  4. Reservemaßnahme K 34 OD Sevenich

                  5. Reservemaßnahme K 69 OD Mastershausen
                  6. Reservemaßnahme K 35 freie Strecke zwischen Gödenroth und  
                      Hollnich

Für die weiteren Maßnahmen ist eine Anmeldung beim
Kreisstraßenbauprogramm vorgesehen ohne Festlegung einer Priorität,
die erst vom Landkreis vorgenommen wird:

1.    K 37 Hollnich – Gammelshausen, freie Strecke und OD Gammelshausen
2.    K 47 OD Beltheim in Verbindung mit dem Ausbau der L 205
3.    K 31 freie Strecke zwischen L 108 und OD Sabershausen, Deckenerneuerung
4.    K 32 freie Strecke zwischen L 205 – Steffenshof und OD Steffenshof
5.    K 22 freie Strecke zwischen Hasselbach und Wüschheim
6.    K 23 freie Strecke zwischen Hundheim und L 226
7.    K 69 / K 26 OD Krastel

Bürgermeister Bröhr bittet die Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher bei weiterem Bedarf eine Mitteilung an die Bauabteilung zu geben.

20.06.2011

N i e d e r s c h r i f t


über die 10./KW 2009 Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun,
verbunden mit einer Bürgermeisterdienstbesprechung am Montag,
20. Juni 2011, in der Aula der IGS Kastellaun

    Beginn: 18.00 Uhr
    Ende:     19.35 Uhr


Anwesend:
Bürgermeister Dr. Marlon Bröhr Vorsitzender;

die Beigeordneten:
Hermann Neumann, Hugo Alt und Harald Schäfer;

die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
Kurt Baumgarten, Norbert Becker, Sascha Eisinger, Dietmar Emmerich, Karl-Heinz Faber, Jürgen Gaß, Katharina Groß, Berthold Günster, Uwe Hammes,
Aggy Jakobs-Leitterstorf, Manfred Kochems, Anette Kramb, Gerd Kramb, Michael Külzer, Hans-Herbrt Laux, Lothar Link, Karl Friedrich  Maull, Klaus-Peter Müssig, Horst Peuter,  Hans-Georg Ramser, Jörg Salfeld, Jörg Schmitz, Dieter Schramm, Marco Span und Monika Zimmer.

Entschuldigt fehlen:
Die Ratsmitglieder Birger Boos, Anton Christ, Wolfgang Dick, Eugen Kochhan, Hubertus Mauerhof, Joachim Mertes und  Eva Muders.

Aus den Ortsgemeinden und Ortsteilen:
Erste Beigeordnete Anette Kramb, Kastellaun, Ortsbürgermeister Häfner, Alterkülz, Ortsbürgermeister Baumgarten, Bell, Ortsvorsteher Gass, Bell, Ortsvorsteher Sutter, Krastel, Ortsvorsteher Michel, Völkenroth, Ortsvorsteher Knebel, Wohnroth, Ortsbürgermeister Schmitz, Beltheim, Ortsvorsteherin Kremer, Beltheim,  Ortsvorsteher Görgen, Frankeiler, Ortsvorsteher Wagner, Mannebach, Ortsvorsteherin Gerhard, Schnellbach,  Ortsbürgermeister Glockner, Braunshorn, Ortsvorsteher Becker, Ebschied, Erster Beigeordneter Krämer, Buch,  Ortsbürgermeister Neumann, Dommershausen, Ortsvorsteher Strauß, Eveshausen, Ortsvorsteher Barden, Sabershausen, Ortsbürgermeister Müssig, Gödenroth, Ortsbürgermeister Gaukler, Hasselbach, Ortsbürgermeister Christ, Hollnich, Ortsbürgermeister Prüm, Korweiler, Ortsbürgermeister Härter, Michelbach, Ortsbürgermeister Freis, Roth, Ortsbürgermeister Laux, Uhler.
                                     
Entschuldigt fehlen:
Ortsvorsteher Illges, Hundheim, Ortsvorsteher Lilienthal, Leideneck, Ortsvorsteher Schneider, Heyweiler, Ortsvorsteher Braun, Sevenich, Ortsvorsteher Hetzert, Dudenroth, Ortsbürgermeister Mertes, Buch, Ortsvorsteher Huth, März, Ortsvorsteher Kochhan, Dorweiler, Ortsbürgermeister Christ, Mastershasuen und Ortsbürgermeister Boos, Spesenroth
    


Ferner anwesend:
Architekt und Planer Zellmer, vom Büro Stadt-Land-plus bis TOP 2,  
von der Verbandsgemeindeverwaltung Hermann Castor, Werner Hoff, Dieter Schneider und Egon Schmitz, dieser zugleich als Schriftführer.


Der Bürgermeister begrüßt die Sitzungsteilnehmer und den Vertreter der Presse und stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist.
Der Hinweis auf den Sitzungstermin erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes am
17.6.2011.

Die Tagesordnung wird auf Vorschlag des Vorsitzenden um die TOP 7 „Stellungnahme zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Treis-Karden“ und TOP 8 Beschluss über Stromlieferungsverträge über den 31.12.2012“ erweitert.
TOP 3 der wird abgesetzt.

Ratsmitglied Ramser bemängelt, dass die Sitzung des Hauptausschusses und Verbandsgemeinderates am gleichen Tage stattfinden. Weiter bemängelt er, dass den Ratsmitgliedern per E-mail die 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes „Windenergie“ zugesandt wurde. Es sei niemandem zuzumuten, diese umfangreichen Unterlagen auszudrucken. Er empfiehlt, zumindest den Fraktionen diese Unterlagen in Papierform zu übersenden.
Bürgermeister Bröhr begründet, warum dies so erfolgte.

Die Tagesordnung wird anschließend wir folgt abgewickelt:
 


1.    Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun am 5.4.2011 (09./KW 2009)

    Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie ist damit nach § 41 Abs. 3 GemO bestätigt.


2.    6. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kastellaun – Teilbereich Windenergie -


2.1    Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4(1) und 4a BauGB, der Nachbargemeinden gem.  2 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie über die landesplanerische Stellungnahme § 20 LPIG

Zu diesem TOP begrüßt der Vorsitzende Herrn Zellmer vom Planungsbüro Stadt-Land-plus. Bürgermeister Bröhr erläutert die gesamten Planungen bzw. das Planungskonzept und verweist nochmals darauf, dass es sich bei der 6. Fortschreibung lediglich um eine Fortschreibung des bereits rechtskräftig bestehenden Flächennutzungsplanes handelt. Das heißt, dass dem gesetzlichen Privilegierungsgebot gemäß BauGB für Windenergieanlagen bereits mit der 2. Fortschreibung entsprochen wurde und die nun anstehende Fortschreibung lediglich zusätzliche Flächen ermöglichen soll. Kurzum: Pflicht erfüllt, alle weiteren potentiellen Konzentrationsflächen für WEA in dieser Planung sind die Kür!

Bei dem jetzigen Planungskonzept sind deshalb ausschließlich die zusätzlichen  Wünsche der Ortsgemeinden berücksichtigt. Da die Emissionen von weiteren Windenergieanlagen alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen betreffen, haben die Gemeinden versucht, auch die potentiellen positiven Effekte durch die Bevorzugung gemeindeeigener Flächen (Pachteinnahmen) zu gewährleisten. Der Verbandsgemeinderat stimmt dieser Argumentation ausdrücklich zu.

Daneben wird durch die 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Windenergie - ein weiterer wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet.  

Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Ereignisse von Fukushima und des durch die Bundesregierung beschlossenen vorzeitigen Ausstiegs aus der Kernenergie.
 
Planer Zellmer erläutert eingehend die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Insgesamt sind 10 Ortsgemeinden betroffen. Fragen der Ratsmitglieder werden umfassend beantwortet.
Die Bewertung und Beschlussfassung ist als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügt.  


2.2.1    Beschlussfassung über die Beteiligung benachbarter Gemeinden gem.  2(2) BauGB, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) und über die öffentliche Auslegung gem. § 3/2) Satz 1 BauGB

Planer Zellmer erläutert auch hier die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Er macht u.a. Ausführungen zu dem faunistischen Gutachten. Die hier vorgebrachten Gründe reichen aus planerischer Sicht nicht aus, um Anlagen an diesen Standorten sicher auszuschließen. Es sollte an diesen Standorten jetzt festgehalten werden. Vermutlich sei das Maximum jedoch  nicht zu erreichen.
Die Bewertung und Beschlussfassung ist ebenfalls als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügt.


3.    Finanzielle Unterstützung der Veranstaltung „Wanderung der Sinne“ auf
der Traumschleife Burgstadt-Pfad

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.


4.    Antrag auf Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an der flächen-
    deckenden DSL-Versorgung

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Antrag auch im Hauptausschuss auf der Tagesordnung stand und zurückgenommen wurde.
Ratsmitglied Müssig erläutert nochmals den Sachverhalt und nimmt den Antrag zurück, da es evtl. auch rechtliche Probleme geben könnte,
    

5.    Erwerb GPS Vermessungsgerät für die Bauabteilung;
    Info über die Auftragsvergabe

Die von der Firma Schaffrath, Külz, angebotenen GPS-Geräte erreichen lediglich eine Genauigkeit von ca. 1 m. Dies reicht für die Durchführung von technischen Messungen (Kanal- und Straßenbau, Kanalbestand etc.) nicht aus. Die Firma Schaffrath hat zwar ein Komplettsystem angeboten, aber es fehlen hier die praktischen Erfahrungen. Die Geräte der anderen Anbieter haben sich jahrelang in der Praxis bewährt. Die Firma Schaffrath hat auf Nachfrage nochmals mitgeteilt, dass es Ihrer Firma nicht möglich sei, ein System, was unseren Anforderungen entspricht, anzubieten.
Die Firma Dr. Bertges, Neunkirchen, hat ein GPS-Messgerät „Topcon“ zum Preis von 12.991,00 € angeboten. Dieses Gerät misst mm-genau.
In diesem Zusammenhang erwähnt Ratsmitglied Müssig die sehr gute
    Veranstaltung „Kreiswaldtag“ auf dem Rothenberger Hof.

Beschluss: - einstimmig -

Der Auftrag zu Lieferung des GPS-Messgerätes „Topcon“ wird der Firma Dr. Bertges, Neunkirchen, zum Angebotspreis von 12.971,00 € erteilt.


6.    Annahme von Spenden    
    
    Das RWE will der Verbandsgemeinde Kastellaun 2 Elektrofahrräder  
spenden. Ebenfalls die benötigten 2 Ladestationen. Die Installationskosten dieser Stationen sind von der Verbandsgemeinde zu übernehmen. Bis zu einer Höhe von max. 1.000,00 € (netto) pro Ladestation werden die Kosten vom RWE erstattet.

Beschluss: - einstimmig –

Die Spende wird angenommen. Die Vereinbarung zwischen RWE und Verbandsgemeinde Kastellaun kann in der vorliegenden Form abgeschlossen werden.


7.    2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Treis-Karden – Teilbereich Windenergie -
    
    Die Verbandsgemeinde Kastellaun grenzt mit den Gemarkungen Mastershausen, Buch, Mörz, Korweiler, Sabershausen und Dommershausen an die Bereiche an, in denen die Verbandsgemeinde Treis-Karden Windenergieanlagen vorgesehen hat. Sämtliche Konzentrationsflächen liegen mindestens 1.000 m von den Ortslagen der Verbandsgemeinde Kastellaun entfernt. In Korweiler besteht in Richtung der Windkraftkonzentrationsfläche ein rechtskräftiger Bebauungsplan für ein Wohngebiet. Hier sollte man die Verbandsgemeinde Treis-Karden darauf hinweisen, dass der 1.000 m-Abstand vom äußeren Rand dieser Wohnbaufläche einzuhalten ist.
    Die Sonnenhöfe in der Gemarkung Buch sind im Flächennutzungsplan der VG Kastellaun als Ortsteil ausgewiesen. Demnach müssen diese Wohnhäuser auch mit einem  1.000 m-Abstand berücksichtigt werden.
    Die betroffenen Ortsgemeinden wurden ebenfalls zu Stellungnahmen aufgefordert.

    Beschluss: - einstimmig –

    Bei Berücksichtigung der aufgeführten Punkte bestehen gegen die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Treis-Karden – Teilbereich Windenergie - keine Bedenken.


8.    Ablauf der Stromlieferverträge mit dem RWE zum 31.12.2012;
    Angebot über eine Zielpreisvereinbarung und Teilnahme an der
    3. Bündelausschreibung durch den Gemeinde- und Städtebund

    Bürgermeister Bröhr erläutert die derzeitige Situation. Die im Jahre 2006 auf der Grundlage der 2. Bündelausschreibung mit dem RWE abgeschlossenen Strom-Lieferverträge für die kommunalen Abnahmestellen laufen am 31.12.2012 ab. RWE bietet allen Strombeziehern (auch den Ortsgemeinden) eine sogenannte „Zielpreisvereinbarung“ an. Hier ist geregelt, dass RWE in der Zeit vom 1.7. bis 31.12.2011 den Strommarkt dahingehend beobachtet und überprüft, ob eine Verlängerung des bestehenden Stromliefervertrages um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2013) noch zu den gleichen Konditionen wie bei der Ausschreibung von 2006 möglich ist.
    Sollte der Ausschreibungspreis von 2006 seitens RWE beibehalten werden können, verlängert sich über die Zielpreisvereinbarung der Stromliefervertrag mit dem RWE automatisch um ein weiteres Jahr, also bis zum 31.12.2013.
    Da zeitgleich hierzu auch wieder Vorbereitungen für eine evtl. weitere Bündel-
    ausschreibung durch den Gemeinde- und Städtebund zu treffen sind (falls die Zielpreisvereinbarung nicht zustande kommt), sollte eine Teilnahme an dieser Bündelausschreibung erfolgen.

    Beschluss: - einstimmig –

    Der von RWE angebotenen Zielpreisvereinbarung für eine Verlängerung der Stromlieferung vom 1.1. bis 31.12.2013 zum Ausschreibungspreis des Jahres 2006, wird zugestimmt.
    Sollte die Zielpreisvereinbarung nicht zustande kommen, nimmt die Verbandsgemeinde an der 3. Bündelausschreibung durch den Gemeinde- und Städtebund teil.


9.    Mitteilungen und Anfragen

    Mitteilungen und Anfragen liegen  nicht vor.

05.04.2011

N i e d e r s c h r i f t


    über die 9./KW 2009 Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun,
verbunden mit einer Bürgermeisterdienstbesprechung am Dienstag,
05. April 2011 in der Aula der Integrierten Gesamtschule Kastellaun

    Beginn: 18.30 Uhr
    Ende:    22.30 Uhr


Anwesend:
Bürgermeister Dr. Marlon Bröhr Vorsitzender;

die Beigeordneten:
Hermann Neumann, Hugo Alt und Harald Schäfer;

die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
Norbert Becker, Birger Boos, Wolfgang Dick, Sascha Eisinger, Dietmar Emmerich, Jürgen Gaß, Katharina Groß, Berthold Günster, Uwe Hammes, Aggy Jakobs-Leitterstorf, Manfred Kochems, Eugen Kochhan, Anette Kramb, Gerd Kramb, Michael Külzer, Hans-Herbert Laux, Hubertus Mauerhof, Karl Maull, Joachim Mertes bis TOP 4, Eva Muders, Klaus-Peter Müssig, Horst Peuter, Hans-Georg Ramser, Jörg Salfeld, Jörg Schmitz, Dieter Schramm und Monika Zimmer.

Entschuldigt fehlen:
die Ratsmitglieder Kurt Baumgarten, Anton Christ, Karl-Heinz Faber, Lothar Link und Marco Span.

Aus den Ortsgemeinden und Ortsteilen:
Erste Beigeordnete Anette Kramb, Kastellaun; Ortsbürgermeister Häfner, Alterkülz; Ortsvorsteher Gass, Bell, Ortsvorsteher Sutter, Krastel, Ortsvorsteher Michel, Völkenroth, Ortsbürgermeister Schmitz, Beltheim, Ortsvorsteherin Kremer, Beltheim, Ortsvorsteher Görgen, Frankweiler, Ortsvorsteher Wagner, Mannebach, Ortsvorsteherin Gerhard, Schnellbach; Ortsbürgermeister Glockner, Braunshorn, Ortsvorsteher Hetzert, Dudenroth, Ortsvorsteher Becker, Ebschied, Ortsbürgermeister Mertes, Buch; Ortsbürgermeister Neumann, Dommershausen, Ortsvorsteher Kochhan, Dorweiler, Ortsvorsteher Strauß, Eveshausen, Ortsvorsteher Barden, Sabershausen;  Ortsbürgermeister Müssig, Gödenroth, Ortsbürgermeister Gaukler, Hasselbach, Ortsbürgermeister Christ, Hollnich; Ortsbürgermeister Prüm, Korweiler; Ortsbürgermeister Härter, Michelbach, Erster Beigeordneter Walber, Roth,  Ortsbürgermeister Laux, Uhler.
                                     
Entschuldigt fehlen:
Ortsbürgermeister Baumgarten, Bell; Ortsvorsteher Illges, Hundheim; Ortsvorsteher Lilienthal, Leideneck; Ortsvorsteher Knebel, Wohnroth, Ortsvorsteher Schneider, Heyweiler; Ortsvorsteher Braun, Sevenich, Ortsvorsteher Huth, Mörz, Ortsbürgermeister Christ, Mastershausen, Ortsbürgermeister Boos, Spesenroth.


Ferner anwesend:
Dr. Dazert, Anwaltskanzlei Koblenz
Herr Winkhaus, Hunsrück-Touristik GmbH
Frau Weikusat, Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück
Herr Adams, Seniorenbeirat Kastellaun
Herr Hammes, Kriminalpräventiver Rat
Herren Busch und Pullig, RWE
Wehrleiter Urrigshardt,
Redakteur der RHZ Eckhardt
von der Verbandsgemeindeverwaltung Hermann Castor, Werner Hoff, Egon Schmitz, sowie Dieter Schneider, dieser zugleich als Schriftführer.

Der Bürgermeister begrüßt die Sitzungsteilnehmer sowie die zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer, die zu den Sachpunkten vertretenen Gäste und den Pressevertreter.
Der Bürgermeister stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist.

Der Hinweis auf den Sitzungstermin erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes am 01.04.2011.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Bürgermeister Bröhr bekannt, dass durch Verträge zwischen den Ortsgemeinden und dem RWE sichergestellt werden konnte spätestens bis Ende 2012 in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Kastellaun eine schnelle Internetverbindung zur Verfügung zu stellen.

Derzeit gibt es in der Verbandsgemeinde noch vielerorts sogenannte weiße Flecken. Damit sind die unterversorgten Orte gemeint, die bisher nicht an ein klassisches Breitbandnetz angeschlossen werden konnten. Die Dörfer Alterkülz, Bell, Beltheim, Buch, Dommershausen, Gödenroth, Hasselbach, Korweiler, Mastershausen, Spesenroth und Uhler sollen in naher Zukunft über Kabel angeschlossen werden. Diesen Dörfern werden Übertragungsraten von mindestens 16 Megabit pro Sekunde garantiert. Die RWE-Mitarbeiter Busch und Pullig erläutern die vorgesehenen Ausbauarbeiten und die Zusammenarbeit mit VODAVONE. In vielen Fällen sind sogar Übertragungsraten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde möglich.

Demnächst werden umfangreiche Tiefbauarbeiten begonnen, bei denen Leerrohre verlegt und Glasfaserleitungen „eingeschossen“ werden. Der finanzielle Gemeindeanteil hierfür beläuft sich auf 105 Euro pro Einwohner zzgl. MWSt..

Auf Antrag der SPD-Fraktion wird

a)    Tagesordnungspunkt 10 mit Tagesordnungspunkt 4 abgehandelt
b)    Tagesordnungspunkt 9.2 zunächst an die Ortsgemeinde Bell mit der Bitte um Entscheidung zurück verwiesen.

Zusätzlich wird der Punkt „Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Sabershausen“ aufgenommen.

Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.


TAGESORDNUNG:


A)    Öffentlicher     Teil


1.    Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun am 26.01.2011 (08./KW 2009)

    Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie ist damit gemäß § 41 Abs. 3 GemO bestätigt.

2.        Einführung und Verpflichtung des Ratsmitgliedes Dieter Schramm

Nachdem Beigeordneter Alt sein Ratsmandat niedergelegt hat, ist als Nachfolger Dieter Schramm zu benennen. Bürgermeister Bröhr verpflichtet das Ratsmitglied Schramm gemäß § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

3.    Besetzung der Ausschüsse

Durch die Niederlegung des Ratsmandates von Beigeordneten Hugo Alt und Verzicht auf eine Ausschussbesetzung von Beigeordneten Harald Schäfer sind diese Positionen neu zu besetzen.

Die Neubesetzung der Ausschüsse ist als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügt.

    Der Verbandsgemeinderat stimmt der Neubesetzung einstimmig zu.

4.    Integrierte Gesamtschule Kastellaun

    4.1 Bericht Dr. Dazert – Beschluss über die weitere Vorgehensweise

Einführend stellt Bürgermeister Dr. Bröhr nochmals kurz dar, dass mit dem Wechsel der Aufgabenwahrnehmung zum 01.08.2010 von der Verbandsgemeinde Kastellaun auf den Landkreis Rhein-Hunsrück verschiedene Rechtsfragen aufgetreten sind, mit deren Klärung Rechtsanwalt Dr. Dazert, Koblenz, gutachterlich und rechtsvertretend beauftragt wurde. Entscheidend ist die Frage, ob der Übergang entschädigungslos oder entschädigungspflichtig von Seiten des Landkreises gegenüber der Verbandsgemeinde zu vollziehen ist.

Aufgrund Beschlusses des Verbandsgemeinderates hatte die Verbandsgemeindeverwaltung mit Schreiben vom 29.07.2009 die Zweckvereinbarung zwischen Landkreis und Verbandsgemeinde gekündigt. Daraufhin hat die Kreisverwaltung bei der ADD beantragt, diese Kündigung zu bestätigen. Die ADD hat mit Bescheid vom 10.05.2010 festgestellt, dass die Trägerschaft der Integrierten Gesamtschule Kastellaun mit Wirkung vom 01.08.2010 auf den Rhein-Hunsrück-Kreis übertragen wird. Gegen diese Verfügung hat die Verbandsgemeindeverwaltung Widerspruch eingelegt mit der Rechtsauffassung, dass diese Verfügung rechtwidrig sei. Nach der damalig gültigen Gesetzeslage sei die Verbandsgemeinde nie rechtmäßig Schulträgerin der Integrierten Gesamtschule gewesen, sondern hätte nur die Aufgaben des Schulträgers wahrgenommen. Demzufolge kann auch keine Schulträgerschaft wechseln. Gegen diese Entscheidung der ADD Koblenz vom 10.05.2010 wurde form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Mit Widerspruchsbescheid der ADD in Trier vom 17. März 2011 entschied diese, dass ihr Bescheid vom 10.05.2010 wie folgt abgeändert wird:

„Die Trägerschaft für die Oberstufe der Integrierten Gesamtschule Kastellaun wird ab dem 01.08.2010 auf den Rhein-Hunsrück-Kreis übertragen“. Im übrigen wurde der Widerspruch zurückgewiesen.

Aufgrund der übergegangenen Trägerschaft auf den Rhein-Hunsrück-Kreis hat die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 10.11.2010 beantragt, nach den Bestimmungen des § 80 Abs. 2 Schulgesetz die entschädigungslose Übereignung des beweglichen und den entschädigungslosen Übergang des unbeweglichen Vermögens zu beschaffen. Gegen diese Verfügung wurde Widerspruch eingelegt. Über den Widerspruch wurde bisher noch nicht entschieden.

Aus diesem Entscheidungswirrwarr ist zu erkennen, dass die Rechtslage  umstritten ist.

Bürgermeister Bröhr erläutert eingehend seine Rechtsauffassung, dass der Verbandsgemeinde eine Entschädigung für das Schulvermögen der IGS zustehen müsste, weil davon ausgegangen werden muss, dass der Rhein-Hunsrück-Kreis auch bisher schon Träger der IGS Kastellaun war. Deshalb kann nicht von einem entschädigungslosen Vermögensübergang ausgegangen werden. Auch die Interessen der Ortsgemeinden müssten berührt sein, weil diese über Sonderumlagen erhebliche Finanzmittel für den Bau der Erweiterungsräume beigesteuert haben. Weiter berichtet er, dass auch schon die ehemaligen Schulträger der KGS Kirchberg (VG Kirchberg) und der IGS Emmelshausen (VG Emmelshausen) eine finanzielle Entschädigung vom Rhein-Hunsrück-Kreis erhalten haben. Weshalb er die Frage aufwirft, warum das dann nicht auch für die Verbandsgemeinde Kastellaun bei der IGS gelten sollte.

Rechtsanwalt Dr. Dazert erläutert, ob Vermögensübergang zu entschädigen ist oder nicht, leider nur dann klar geregelt ist, wenn das Gesetz eine Entschädigung explizit ausschließt. Aus der Historie der Schule und der Schulträgerschaft sind einige Sachverhalte aber überaus unklar. So hat man bspw. angenommen, dass die Verbandsgemeinde Schulträger sei, was sie aber nach der Gesetzeslage nicht hätte sein dürfen. Weil vom Gesetz seit Mitte der 90er Jahre die Schulträgerschaft immer nur beim Landkreis sein konnte, bedurfte es also auch keiner Rückübertragung der Trägerschaft. Der Widerspruchsbescheid der ADD ist deshalb interessant, weil er nur eine Entscheidung bezogen auf die Oberstufe getroffen hat. Die Schule als solches kann aber nicht nach einzelnen Schularten geteilt werden. Eine nur diese der Verbandsgemeinde zugewiesene gesplittete Schulträgerschaft kann es nicht geben. Die Schulträgerschaft insgesamt für die IGS hat somit immer beim Kreis gelegen und der Landkreis muss diese auch wahrnehmen. Gegen die noch ausstehende Entscheidung über den Widerspruch zur entschädigungslosen Überleitung des Vermögens auf den Landkreis müsste, um eine sichere Klärung zu erhalten, Klage erhoben werden.

Ratsmitglied Hammes (SPD) ist der Ansicht, dass aus den Äußerungen der ADD die Trägerschaft zurecht von der Verbandsgemeinde wahrgenommen wurde. Rechtsanwalt Dazert antwortet, dass dies aus dem Bescheid nicht so zu erkennen ist. Aus den Akten der ADD sei vielmehr zu erkennen, dass die Trägerschaft schon immer umstritten war. Es wurden mehrere Zweckvereinbarungen geschlossen, die nicht klar formuliert waren. Das Problem war zwar immer bewusst, aber keiner hat dafür gesorgt, dass Klarheit geschaffen wurde. Das Gesetz sieht aber für die Trägerschaft von Integrierten Gesamtschulen nur die Landkreise oder kreisfreien Städte vor. Dr. Dazert weist darauf hin, dass nun eine gesetzeskonforme Schulträgerschaft der IGS Kastellaun besteht.

Ratsmitglied Müssig äußert, dass das meiste Geld zum Bau der Schule ohnehin von Land und Kreis gekommen ist und die Frage der Entschädigung nicht vor Gericht geklärt werden sollte. Vielmehr sollte man sich im Hinblick auf den nächsten Tagesordnungspunkt intern mit dem Kreis unterhalten oder streiten, um zusammen eine Lösung zu finden.

Ratsmitglied Emmerich äußert, dass Klarheit geschaffen werden soll, damit jeder weiß, woran er ist.
Bürgermeister Bröhr hält die Rechtslage für überaus komplex und ist deshalb im Hinblick auf die erheblichen Investitionen der Ortsgemeinden der Meinung, über die Vermögensfrage Klarheit zu erhalten, um nicht den Vorwurf entstehen zu lassen, dass die Verbandsgemeinde Vermögen „verschenkt“ habe. Das geht nur über den Weg, dass Rechtsanwalt Dazert das Mandat zu einer rechtlichen Klärung erteilt wird. Damit kann später nicht der Vorwurf entstehen, dass wir Vermögen leichtfertig abgegeben haben. Ein Richterspruch würde insoweit Klarheit schaffen.

Ratsmitglied Mertes ist der Auffassung, dass durch einen Richterspruch nur neues Geld dem alten Geld nachgeworfen würde. Hier wäre noch die Frage zu klären, ob die Verbandsgemeinde diese Entscheidung treffen kann, ohne die Ortsgemeinden zu fragen. Er ist nicht der Meinung, dass Geld von der Ortsgemeinde Buch jetzt noch mal genommen werden sollte, um Rechtsklarheit zu erhalten. Er vermutet, dass der Ortsgemeinderat Buch keinen Wert darauf legt, eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Insgesamt müsste die kommunale Familie – Kreis, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinden – die jetzige Situation akzeptieren. Zudem seien die Ortsgemeinden in die jetzige Entscheidungsfindung nicht einbezogen worden.

Bürgermeister Bröhr möchte ungern verantworten, die Vermögensfrage ungeprüft abzulegen.

Ratsmitglied Becker wendet ein, ob ein Richter bei der Prüfung nicht einwenden könnte, dass die Verbandsgemeinde durch die Trägerschaft Vorteile bei der Aufnahme von Kindern aus ihrem Gebiet hatte. Ob ein Richter nicht sagen würde, dass der Schulträger real gehandelt und sich somit Vorteile gezogen hat und will jetzt noch für diese Vorteile, die er hatte, einen Vermögensausgleich. Ratsmitglied Mauerhof ist der Ansicht, dass die Zweckvereinbarung Rechtskraft erlangt hat, und im Gegenteil nicht der Landkreis, sondern die Verbandsgemeinde Schulträger gewesen ist. Dies könnte man aus dem Bescheid vom 10.05.2010 herauslesen. Insgesamt sei aber die Information über die gesamte Rechtslage in diesem Gremium lückenhaft und er ist der Meinung, dass von dem Bestreiten eines Klageweges abgesehen werden sollte.

Auf die Frage von Ratsmitglied Salfeld nach dem Prozesskostenrisiko, konnten keine konkreten Angaben gemacht werden. Herr Dazert schätze mögliche Kosten in Höhe von etwa 12.000 bis 13.000 € je nach Höhe des Streitwertes, der durch das Gericht festzusetzen ist.

Bürgermeister Bröhr ist zu den Prozesskosten der Auffassung, dass sie im Verhältnis zu den Beträgen der Vermögensbewertung eine untergeordnete Rolle spielen.

Der Antrag auf Bestreitung des Verwaltungsrechtsweges gegen die Entscheidung der ADD und der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises wird folgendermaßen abgelehnt:

o    Für den Antrag stimmen 5 Ratsmitglieder
o    Stimmenthaltungen 4 Ratsmitglieder
o    Gegenstimmen 17 Ratsmitglieder.


4.2 Antrag der SPD-Fraktion: Aufnahme Verhandlungen mit dem
Rhein-Hunsrück-Kreis über einen Schulverband zur Trägerschaft der IGS Kastellaun bzw. Verhandlungen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur teilweisen Trägerschaft

Die SPD-Fraktion hat folgenden Antrag gestellt: Der Verbandsgemeinderat Kastellaun bittet den Bürgermeister der Verbandsgemeinde, mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis Verhandlungen über einen Schulverband nach § 76 des Landesschulgesetzes zur Trägerschaft der IGS Kastellaun bzw. Verhandlungen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur teilweisen Trägerschaft aufzunehmen. Die Verhandlungen werden durch die Fraktionen des Verbandsgemeinderates unterstützt und begleitet.

Herr Fraktionssprecher Müssig erklärt, dass in den nächsten Jahren für die Aufnahmesituation der IGS keine Entspannung zu erwarten ist.
Im Gegensatz zu anderen Städten im Kreis ist die Situation in Kastellaun dadurch belastet, dass es nur diese eine weiterführende Schule vor Ort gibt. Durch das Auswahlkriterium „Kinder aus dem Bereich des Schulträgers“ wird es auch in den nächsten Jahren zur absurden Situation kommen, dass Kinder aus der Verbandsgemeinde Kastellaun nicht die Schule in Kastellaun besuchen können. Ein Kriterium „Kinder aus der Verbandsgemeinde Kastellaun“ ist in der jetzigen Situation rechtswidrig.

Die SPD Fraktion möchte diese Situation aus der gemachten Erfahrung heraus soweit als möglich verhindern. Dies ist nur möglich, wenn die Verbandsgemeinde Kastellaun wieder zumindest „Mitträger“ der IGS Kastellaun wird. Erst dann kann nach § 13 Abs. 8 ÜSchO  (Übergreifende Schulordnung) als weiteres sachliches Aufnahmekriterium „ Kinder aus der Verbandsgemeinde“ aufgenommen werden.

Diese Entscheidung wird aber eine Entscheidung des Aufnahmeausschusses sein, auf die der Schulträger keinen Einfluss hat. Aber der Ausschuss hat dann zumindest diese Möglichkeit.
Da aber primäres Aufnahmekriterium nach §13 Abs. 5 ÜschO nach wie vor die Differenzierung ist, ist uns bewusst, dass man Härtefälle nie ausschließen kann.
Aber ohne die Mitträgerschaft der Verbandsgemeinde ist ein Kriterium wie oben genannt nicht möglich.

Die Kostensituation für die Gemeinden wird sich gegenüber den Vorjahren nicht wesentlich ändern, eventuelle Mehrkosten gegenüber dem Haushalt 2011 ist die SPD-Fraktion für die Kinder der Verbandsgemeinde bereit aufzubringen.

Herr Müssig bittet die Fraktionen des Verbandsgemeinderates Kastellaun im Interesse der Kinder um Unterstützung. Damit schließt Herr Müssig seine Ausführungen.

Die CDU-Fraktion beantragt folgendes:

Bürgermeister Dr. Bröhr wird beauftragt, in der kommenden Kreistagssitzung des Rhein-Hunsrück-Kreises eine Resolution des Verbandsgemeinderates Kastellaun zu übergeben mit dem Inhalt, dass die Schulbehörde im Benehmen mit dem Kreis als Schulträger Einzugsbereiche für die IGS Kastellaun bilden soll, um zu verhindern, dass zukünftig nochmals Kinder aus der Verbandsgemeinde Kastellaun abgelehnt werden können.

Fraktionssprecher Emmerich (CDU) begründet das damit, dass das Schulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz in § 76 bestimmt, dass Schulträger einer IGS nur kreisfreie Städte oder Landkreise sein können. Deshalb kann dem Antrag der SPD nicht zugestimmt werden, weil er gegen die Bestimmungen des Schulgesetzes vom 22.12.2008 verstößt. Eine Trägerschaft bzw. eine teilweise Trägerschaft von Verbandsgemeinden an Integrierten Gesamtschulen ist im Schulgesetz nicht vorgesehen.

Um zu vermeiden, dass Kinder aus der Verbandsgemeinde Kastellaun an der IGS nicht aufgenommen werden können, weil Kinder anderer Verbandsgemeinden im Auswahlverfahren den Vorzug erhalten, sollen Einzugsbereiche gemäß § 93 Schulgesetz festgelegt werden.

Einzugsbereiche dienen dazu, die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Schulen derselben Schulart und Schulform gegenseitig abzustimmen. Bei Schulen, für die Einzugsbereiche gebildet werden, kann die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die nicht im Einzugsbereich wohnen und denen der Weg zu einer anderen Schule derselben Schulart und –form zumutbar ist, abgelehnt werden.

Ratsmitglied Ramser erklärt für die Freie Wählergruppe Region Kastellaun, dass die zwei Anträge so zu prüfen sind, dass es in der Praxis funktioniert. Ziel soll es sein, eine eindeutige Lösung zu finden, die im Sinne der Kinder und Eltern ist.

Bürgermeister Bröhr kommentiert, dass offenbar große Einigkeit darüber besteht, dass zukünftig keine Kinder der Verbandsgemeinde Kastellaun mehr im Ausnahmeverfahren an die IGS Kastellaun ausgelost werden dürfen.

Er macht aber auch deutlich, dass die Frage der Schulträgerschaft mit dieser Problematik nicht viel zu tun hat. Wie wäre es sonst möglich, dass im Schuljahr 2009/2010, als die Verbandsgemeinde noch „Schulträger“ der IGS Kastellaun gewesen ist, auch 19 Kinder der Verbandsgemeinde Kastellaun ausgelost wurden.

Vielmehr vertritt er die Auffassung, dass durch die Veränderung der Schulordnung im Jahre 2009 mit dem damit verbundenen Wegfall der Kastellauner Sonderrechte, eine Verschlechterung im Aufnahmeverfahren eingetreten ist. Eine wie von der SPD-Fraktion geforderte Schulverbandslösung bietet aber keine Gewähr für die Aufnahme der Kinder der Verbandsgemeinde Kastellaun, zumal das Schulgesetz diese Möglichkeit nur zwischen zwei Landkreisen oder einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt vorsieht und nicht zwischen einer Verbandsgemeinde und einem Landkreis.

Vielmehr fordert er die Schulleitung, namentlich Herrn Becker, auf, zukünftig die Möglichkeiten, welche die Schulordnung bietet, voll auszuschöpfen. So bestimmt die Schulordnung unter §13 Abs. 8, dass der Aufnahmeausschuss im Benehmen mit dem Schulelternbeirat für das Auswahlverfahren weitere sachliche Aufnahmekriterien festlegen kann. Leider wurde dieses Steuerungsinstrument bisher nicht genutzt.

Bürgermeister Bröhr ist zudem der Meinung, dass die Bildung von Einzugsbereichen die größte Sicherheit für die Kinder der Verbandsgemeinde Kastellaun bietet.

Es ist seiner Ansicht nach von größter Wichtigkeit, eine Lösung zu finden, die Rechtssicherheit für die Eltern und Kinder ermöglicht und nicht vom Goodwill der Akteure abhängig ist.

Schulleiter und Ratsmitglied Becker wendet ein, dass die angewandte Praxis mehrfach mit der ADD besprochen wurde. Mit der ADD wurden mehrfach verschiedene Modelle abgestimmt. Es stellt sich allerdings die Frage, wieso Kinder aus der Verbandsgemeinde Kastellaun bevorzugt werden sollen, weil der Träger der Rhein-Hunsrück-Kreis ist und wieso bevorzugt Kinder aus der Verbandsgemeinde Kastellaun aufgenommen werden sollen. Es wird also eine Grundlage gebraucht, die rechtfertigt, dass Kinder aus der Verbandsgemeinde Kastellaun bevorzugt aufgenommen werden können. Er bezweifelt, dass durch die Festlegung von Einzugsbereichen die Schule gezwungen werden kann, bestimmte Kinder aufzunehmen oder nicht. Ziel sollte es sein, alle Vorschläge auszuloten und festzustellen, was für die Kinder die beste Lösung ist.

Ratsmitglied Mertes trägt vor, dass das Auswahlverfahren landesweit überall angewendet wird. Er schlägt vor, in dem zu bildenden Arbeitskreis als Vertreter noch einen Schulrechtler der ADD aufzunehmen. Mertes prognostiziert, dass nach den Verhandlungen mit der ADD am Ende eine Regelung „Lex Kastellaun“ stehen wird.

Beschluss: - einstimmig –

Zur Ausarbeitung einer rechtssicheren Regelung bevorzugt Kinder aus der Verbandsgemeinde Kastellaun an der IGS aufzunehmen, wird ein Arbeitskreis gebildet, in dem jeweils 2 Vertreter der Fraktionen, der Schulleiter, ein Vertreter des Kreises, ein Vertreter der ADD und Bürgermeister Bröhr vertreten sind.

5.    Im Alter zu Hause leben – Leben und alt werden im Rhein-Hunsrück-Kreis und Jugend- und Familienbeauftragte

    Bürgermeister Bröhr begrüßt Frau Weikusat von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück, Fachbereich Soziale Dienste und Soziale Planung, die die Intentionen der Kreisverwaltung zu dem Thema Soziale Dorfentwicklung im Rhein-Hunsrück-Kreis vorträgt. Der Vortrag ist in Stichpunkten als Anlage 2 zu dieser Niederschrift beigefügt. Die Ratsmitglieder erhalten den Vortrag in digitaler Form.

6.    Vorstellung der Hunsrück-Touristik GmbH durch den Geschäftsführer Jörn Winkhaus

    Auf Wunsch des Verbandsgemeinderates soll die Aufgabenstellung der Hunsrück-Touristik GmbH im Verbandsgemeinderat erläutert und dargestellt werden. Bürgermeister Bröhr begrüßt hierzu den Geschäftsführer Herrn Jörn Winkhaus. Die Hunsrück-Tourist GmbH repräsentiert die touristischen Aktivitäten von 4 Landkreisen und 12 Verbandsgemeinden, um die Region Hunsrück bekannter zu machen. Der Vortrag von Herrn Winkhaus ist als Anlage 3 zu dieser Niederschrift beigefügt. Den Ratsmitgliedern wird der Vortrag in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

7.     Jahresbericht 2010 des Seniorenbeirates

    Bürgermeister Bröhr begrüßt den Vorsitzenden des Seniorenbeirates der Verbandsgemeinde Kastellaun, Herrn Horst Adams. Der Jahresbericht von Herrn Adams stellt sich in wesentlichen Punkten wie folgt dar:

1.    Der Seniorenbeirat sollte zu allen Sitzungen, in denen Belange der Senioren beraten werden, eingeladen werden. Dies ist bisher nicht geschehen.
2.    Im Jahr 2010 gab es nur 2 Sitzungen des Seniorenbeirates. Dies war dadurch bedingt, dass Herr Adams längere Zeit krank war und der 2. Vorsitzende Herr Zimmermann alle Ämter nieder gelegt hat. Im Jahre 2011 gab es aber schon 2 Sitzungen des Seniorenbeirates. Hierbei wurden inhaltlich folgende Punkte behandelt:
a)    Informationen von Architekt Mathias Wendling zum Thema „Im Alter zu Hause leben“
b)    Informationen über Pflegeleistungen
c)    Landesseniorenvertretung in Mainz
d)    Durchführung der Sitzung des Seniorenbeirates dezentral, d.h. in wechselnden Orten
e)    Informationen über Leerstände am Beispiel des Ortsteiles Krastel
f)    Informationen der DLRG über Aktivitäten 50 plus

3.    Zum Thema „Planungen und Probleme“:

Herr Adams bemängelt, dass der Seniorenbeirat bei der Anschaffung eines neuen Bürgermobils nicht beteiligt wurde. Bürgermeister Bröhr entgegnet hierzu, dass er den Wunsch auf ein neues Fahrzeug von den Fahrern vorgetragen bekam und davon ausging, dass der Seniorenbeirat hierüber informiert war.

Herr Adams bemängelt, dass das jetzt neu angeschaffte Fahrzeug nicht tauglich ist. Es ist im Inneren zu eng, sodass die Fahrgäste nicht bequem Platz nehmen können. Zudem gibt es Probleme bei dem Transport von eingekauften Lebensmitteln und den benutzten Rollatoren.

Herr Adams gibt zu bedenken, dass das Bürgermobil derzeit von 29 ehrenamtlichen Helfern, darunter 17 Fahrern mit einer jährlichen Stundenzahl von 5.000 betreut wird. Es werden ca. 1.200 Personen im Jahr befördert. Dies ist eine großartige Leistung der ehrenamtlichen Mitarbeiter für die Senioren in der Verbandsgemeinde Kastellaun.

Bei dem Aktionsplan „Gut leben im Alter“ wird geplant, eine Computerunterstützung zu leisten, wo in zwangloser Atmosphäre Kompetenzen an die Senioren vermittelt werden. Diese Aktion ist zusammen mit „Der Brücke“ geplant. Benötigt werden hierzu 3 Laptops und ein Raum, der evtl. im Haus Bretz nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt werden kann. Bereits jetzt gibt es aber eine Suche nach alternativen Lösungen. Menschen mit Behinderungen sollen ebenfalls in diese Aktion einbezogen werden.

Nach dem Rücktritt von Herrn Zimmermann ist die Stelle des 2. Vorsitzenden noch offen. Mittlerweile gibt es 2 neue Mitglieder, Herr Mischker aus Dommershausen und Herr Frey aus Kastellaun. Die Orte Mastershausen und Beltheim sind bisher noch nicht vertreten. Herr Adams selbst ist seit 2006 Mitglied und 2008 Vorsitzender. Er beabsichtigt, im Mai 2011 vom Vorsitz zurückzutreten. Herr Adams bemängelt für sich, dass es ihm nicht gelungen sei, dem Seniorenbeirat eine gebührende Beachtung und Stellenwert zu verschaffen.

Im Anschluss an den Jahresbericht von Herrn Adams bedankt sich der Vorsitzende herzlich für das geleistete Engagement und es entwickelt sich eine Diskussion über die Anschaffung eines neuen Seniorenmobils.  

    Als Ergebnis beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig:

Zur Verbesserung der Fahrsituation der Senioren werden weitere 10.000,00 € für die Beschaffung eines angemessenen Fahrzeuges bereit gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Recherchen auf dem Fahrzeugmarkt anzustellen und ein adäquates Fahrzeug zu kaufen.

8.     Jahresbericht 2010 des Kriminalpräventiven Rates

Der Jahresbericht des Kriminalpräventiven Rates war den Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugegangen. Ergänzend hierzu stellt der Vorsitzende des Kriminalpräventiven Rates, Hammes, die wichtigsten Aktionen und Initiativen nochmals mündlich heraus. Der Verbandsgemeinderat nimmt die Aktivitäten des Kriminalpräventiven Rates zustimmend zur Kenntnis.

9.     6. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kastellaun – Teilbereich Windenergie

    9.1 Beschlussfassung über die geänderte Abgrenzung
           9.1.1 Konzentrationsfläche Krastel / Leideneck
                  9.1.2 Konzentrationsfläche Beltheim / Gödenroth

Bürgermeister Bröhr erläutert die Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat. Die dargestellten Flächen sind den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Entgegen dem Entwurf, der der Beschlussfassung in der Sitzung am 28.09.2010 zugrunde lag, werden folgende Konzentrationsflächen mit einer anderen Abgrenzung vorgeschlagen:

           Konzentrationsfläche Krastel / Leideneck

Die von der Gemeinde ursprünglich vorgeschlagene Fläche ist nicht deckungsgleich mit der nach den Kriterien der Flächennutzungsplanung ermittelten Potentialfläche. Unter anderem sind die Abstände zur K 69 nicht eingehalten. Daher wird vorgeschlagen, die Konzentrationsfläche gemäß der planmäßigen Darstellung zu verändern.

Der Gemeinderat Bell hat in seiner Sitzung am 31.03.2011 ebenfalls über den Änderungsvorschlag beraten und zugestimmt.

           Konzentrationsfläche Beltheim / Gödenroth

Die Konzentrationsfläche soll nunmehr bis auf einen Abstand von 1.000 Metern zur Ortslage Braunshorn herangeführt werden. Dies entspricht dem Abstand der als Mindestabstand im Kriterienkatalog zur Auswahl von Konzentrationsflächen bei der Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Kastellaun festgelegt ist. Die Ortsgemeinde Beltheim hat dem Änderungsvorschlag bereits zugestimmt.

Der Verbandsgemeinderat stimmt einstimmig den vorgeschlagenen Änderungen bei der 6. Fortschreibung der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kastellaun – Teilbereich Windenergie – zu. Die dargestellten Flächen sind als Anlage 4 zur Niederschrift beigefügt.

9.2 Antrag der Initiative gegen Windkraftanlagen auf der Kappeler Heide,
      Gemarkung Völkenroth

Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt und an den Ortsgemeinderat Bell zur Behandlung verwiesen.

10.     Ganztagsschule Grundschule Kastellaun; Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde an der Preisanpassung beim Essensangebot

Der derzeitige Lieferant des Schulessens für die Ganztagsschule Kastellaun, Firma Sander Catering GmbH, Wiebelsheim, hat zum 01.04.2011 eine vertraglich zulässige Erhöhung von 3,45 € auf 3,57 € gefordert.

Schulleiter König schlägt vor, diese Erhöhung im laufenden Schuljahr nicht weiter zu geben und den Anteil von der Verbandsgemeinde zu übernehmen. Dieser berechnet sich auf insgesamt 1.530,00 €.

Beschluss: - einstimmig –

1. Die Verbandsgemeinde trägt die durch die Preisanpassung der Firma
Sander Catering GmbH verursachten Mehrkosten im Jahr 2011 in Höhe von 1.530,00 €.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Vertrag für die Essenslieferung in der
     zeitlichen Laufzeit an das Schuljahr anzupassen.

3. Die Verbandsgemeinde wird aufgefordert, zum gegebenen Zeitpunkt
    Vergleichsangebote für die Essenslieferung einzuholen.


11.     Mitgliedschaft im Kulturverein Bell-Vue

Bürgermeister Bröhr trägt vor, dass der Vorsitzende des Kulturvereins Bell-Vue, Norbert Barth, ihn wegen einer Mitgliedschaft der Verbandsgemeinde angesprochen hat. Der Mitgliedsbeitrag würde 72,00 € / Jahr betragen. Die SPD-Fraktion signalisiert Zustimmung, die CDU-Fraktion hat keine Informationen über die Tätigkeiten des Vereins, auch die Vertreter der Freien Wählergruppe Region Kastellaun haben keine Informationen im Internet gefunden.

Die Entscheidung wird zurück gestellt. Herr Barth wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates den Verein vorzustellen.

12.    Neufassung des Organisationsplanes der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Kastellaun

Aufgrund der Neufassung der Feuerwehrverordnung (FWVO) vom 29.07.2010 wurden neue Begriffe und neue Fahrzeugbezeichnungen – neue Fahrzeuggenerationen – aufgenommen. Da in den letzten Jahren verschiedene neue Fahrzeuge von der Verbandsgemeinde angeschafft wurden, musste der Organisationsplan diesen Verhältnissen angepasst werden. In der Einstufung der Risikoklassen hat sich keine Änderung ergeben. Es besteht also aufgrund der Neufassung des Organisationsplanes kein Anspruch auf zusätzliche Fahrzeuge oder Ausrüstung. Der Feuerwehrausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2011 den Organisationsplan beraten und dem Verbandsgemeinderat die Zustimmung empfohlen.

    Beschluss: - einstimmig –

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Neufassung des Organisationsplanes der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Kastellaun zu.

13.    Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Kastellaun

Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung wurde den tatsächlichen Verhältnissen angepasst. Gleichzeitig wurden auch die Gebührensätze angehoben. Anzumerken ist, dass beim Einsatz von Fahrzeugen nur diese berechnet werden, jedoch nicht die Einzelgeräte (z.B. Spreitzer, Wärmebildkamera etc.) Da diese Einzelgeräten, die zur Ausstattung von Fahrzeugen gehören, oft im Einsatz sind, ist es angemessen, die Gebührensätze der Fahrzeuge anzuheben. Der Feuerwehrausschuss hat die Neufassung der Satzung in seiner Sitzung am 30.03.2011 erörtert und dem Verbandsgemeinderat eine Zustimmung empfohlen.

     Beschluss: - einstimmig –

Der als Anlage 5 zu dieser Niederschrift beigefügten Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Kastellaun wird zugestimmt.
 
14.    Erwerb GPS-Vermessungsgerät für die Bauabteilung; Auftragsvergabe

Der bei der Bauabteilung eingesetzte Leica-Tachymeter wurde 1996 angeschafft und ist technisch veraltet. Um diesen zu ersetzen, soll ein Echtzeit GPS Empfänger beschafft werden. Auch wurde von der Katasterverwaltung das Gauß-Krüger-Koordinatensystem durch das System UTM abgelöst. Die in diesem System bei einer terrestrischen Messung auftretenden Streckenverzerrungen können mit dem alten Tachymeter nicht automatisch berücksichtigt werden. Bei der GPS-Messung arbeitet man direkt im richtigen System. Die Bauabteilung hat folgende Angebote eingeholt:

    a) Leica GS08 Netrover    Preis    15.529,50 €
    b) Topcon GRS-1        Preis    12.971,00 €
    c) Trimble GPS 4        Preis    14.875,00 €

Die Verwaltung schlägt die Anschaffung des System Topcon GRS-1 mit 12.971,00 € vor.

Ratsmitglied Mauerhof teilt mit, dass aus seiner Kenntnis bei der Forstverwaltung die Firma Schaffrath in Külz preisgünstigere Geräte mit einer gleichen Leistung anbietet, die von der Forstverwaltung erfolgreich eingesetzt werden.

    Beschluss: - einstimmig –

1. Der Anschaffung eines GPS-Messgerätes Marke Topcon GRS-1 zum Preis
     von 12.971,00 € wird zugestimmt.
2. Alternativ ist zu prüfen, ob nicht ein Messgerät mit gleichen oder besseren
    Leistungen zu einem niedrigeren Preis von der Firma Schaffrath, Külz,  
    angeschafft werden kann.

15.    Annahme von Spenden

    Beschluss: - einstimmig –

    Der Annahme folgender Spenden wird zugestimmt:

    
Verwendungszweck    Spender    Betrag
Feuerwehr    Fa. Wolfgang Dick    300,00 €
Fahrsicherheitstraining    Kreissparkasse Rhein-Hunsrück    500,00 €
Bürgermobil    Kreissparkasse Rhein-Hunsrück    500,00 €
Karnevalsumzug 2011    Raiffeisenbank    125,00 €
Karnevalsumzug 2012    Raiffeisenbank    125,00 €
Karnevalsumzug 2011    Heizung-, Sanitär- Becker    150,00 €
Karnevalsumzug 2011     Mölle-Kartonagen    600,00 €
Karnevalsumzug 2011    Kastellauner Werbe- und Fördergemeinschaft    250,00 €
Karnevalsumzug 2011     Möbel-Preiss GmbH & Co KG    250,00 €

16.    Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für die Feuerwehr Sabershausen

Die Freiwillige Feuerwehr Sabershausen besitzt bereits ein TSF. Es wurden erhebliche Mängel an diesem Fahrzeug festgestellt. Die Reparaturkosten würden sich auf ca. 5.000,00 € belaufen, wobei die Fahrtauglichkeit nur noch bis zum 10.04.2011 besteht.

Der Kaufpreis für ein Ersatzgerät TSF beläuft sich auf 10.591,00 € inkl. MwSt. Es handelt sich um ein Fahrzeug, welches der Norm entspricht. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Sabershausen würde 5.000,00 € aufbringen. Es werden auch noch Sponsoren gesucht, sodass derzeit noch eine Finanzierungslücke von ca. 5.591,00 € besteht.
Der Feuerwehrausschuss hat sich mit der Thematik beschäftigt und schlägt dem Verbandsgemeinderat folgende Regelung vor:

a)    Die Verbandsgemeinde gewährt ein zinsloses Darlehen über den fehlenden Betrag – höchstens jedoch 5.591,00 €.
b)    Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortsgemeinderat bürgt die Ortsgemeinde Dommershausen in dieser Höhe.
c)    Die Rückzahlung erfolgt ab dem Jahr 2012 in jährlichen Raten von 1.000,00 €.

Dieser Beschluss wird einstimmig gefasst.

18.    Mitteilungen und Anfragen

18.1 Es wird der Wunsch geäußert, die Sitzungen des
Verbandsgemeinderates künftig früher zu beginnen. Bürgermeister Bröhr bittet die Termine innerhalb der Fraktionen abzustimmen und der Verwaltung bekannt zu geben. Die Einladung erfolgt dann zu den vorgeschlagenen Sitzungsterminen.

18.2 Der Vorsitzende des Forstzweckverbandes – Ortsbürgermeister Heribert
Glockner – teilt mit, dass die nächste Sitzung des Forstzweckverbandes am 19.04.2011 stattfindet.

26.01.2011

N i e d e r s c h r i f t


    über die 8./KW 2009 Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun,
verbunden mit einer Bürgermeisterdienstbesprechung am Mittwoch,
26. Januar 2011 im Gemeindehaus Alterkülz

    Beginn: 18.00 Uhr
    Ende:     20.15 Uhr


Anwesend:
Bürgermeister Dr. Marlon Bröhr Vorsitzender;

die Beigeordneten:
Hermann Neumann, Horst Peuter und Volker Boos;

die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:
Hugo Alt, Norbert Becker, Birger Boos, Anton Christ, Wolfgang Dick, Sascha Eisinger, Dietmar Emmerich, Karl-Heinz Faber, Jürgen Gaß, Katharina Groß, Uwe Hammes, Manfred Kochems, Eugen Kochhan, Anette Kramb, Gerd Kramb, Michael Külzer, Hans-Herbert Laux, Lothar Link, Hubertus Mauerhof, Karl Maull, Joachim Mertes, Eva Muders, Klaus-Peter Müssig, Horst Peuter, Hans-Georg Ramser, Jörg Salfeld, Jörg Schmitz, Marco Span und Monika Zimmer.

Entschuldigt fehlen:
die Ratsmitglieder Kurt Baumgarten, Berthold Günster und Aggi Jakobs-Leitterstorf.

Aus den Ortsgemeinden und Ortsteilen:
Erste Beigeordnete Anette Kramb, Kastellaun; Ortsbürgermeister Häfner, Alterkülz; Ortsvorsteher Gass, Bell, Ortsvorsteher Sutter, Krastel, Ortsvorsteher Michel, Völkenroth, Ortsvorsteher Knebel, Wohnroth, Ortsbürgermeister Schmitz, Beltheim, Ortsvorsteherin Gerhard, Schnellbach; Ortsbürgermeister Glockner, Braunshorn, Ortsvorsteher Hetzert, Dudenroth, Ortsvorsteher Becker, Ebschied, Ortsbürgermeister Mertes, Buch; Ortsvorsteher Huth, Mörz; Ortsbürgermeister Neumann, Dommershausen, Ortsvorsteher Kochhan, Dorweiler, Ortsvorsteher Barden, Sabershausen;  Ortsbürgermeister Müssig, Gödenroth, Ortsbürgermeister Gaukler, Hasselbach, Ortsbürgermeister Christ, Hollnich; Ortsbürgermeister Prüm, Korweiler; Ortsbürgermeister Christ, Mastershausen, Ortsbürgermeister Härter, Michelbach, Ortsbürgermeister Freiß, Roth, Ortsbürgermeister Volker Boos, Spesenroth und Ortsbürgermeister Laux, Uhler.
                                     
Entschuldigt fehlen:
Ortsbürgermeister Baumgarten, Bell; Ortsvorsteher Illges, Hundheim; Ortsvorsteher Lilienthal, Leideneck; Ortsvorsteherin Kremer, Beltheim; Ortsvorsteher Görgen, Frankweiler; Ortsvorsteher Schneider, Heyweiler; Ortsvorsteher Wagner, Mannebach; Ortsvorsteher Braun, Sevenich und Ortsvorsteher Strauß, Eveshausen.


Ferner anwesend:
Schiedmann Dieter Ney, Kastellaun
Harald Schäfer, Mastershausen
Ortsbürgermeister Petry, Mörsdorf
Redakteur der RHZ Werner Dupuis
Personalratsvorsitzender Arnhold
von der Verbandsgemeindeverwaltung Hermann Castor, Werner Hoff, Egon Schmitz, sowie Dieter Schneider, dieser zugleich als Schriftführer.

Der Bürgermeister begrüßt die Sitzungsteilnehmer, insbesondere Ortsbürgermeister Petry, Mörsdorf, sowie den Pressevertreter und bedankt sich bei den Mitgliedern des Ortsgemeinderates Alterkülz für die Einrichtung des Sitzungsraumes und die Organisation des anschließenden Essens. Der Bürgermeister stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist.

Der Hinweis auf den Sitzungstermin erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes am 21.01.2011.



TAGESORDNUNG:


A)    Öffentlicher     Teil


1.    Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Kastellaun am 28.09.2010 (07./KW 2009)

    Gegen die Sitzungsniederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie ist damit gemäß § 41 Abs. 3 GemO bestätigt.


2.        Feststellung und Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 mit textlichen Erläuterungen war den Ratsmitgliedern mit der Einladung einschließlich der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zugegangen. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 hat ein Volumen von 63.860.442,01 €. Kämmerer Hoff erläutert, dass sich diese Zahl jedoch bei näherer Betrachtung zum Bilanzstichtag 1.1.2011 erheblich reduziert, weil mittlerweile das Vermögen der IGS Kastellaun zum 01.08.2010 auf den Rhein-Hunsrück-Kreis übergegangen ist.

Einige wichtige Eckpunkte aus der Eröffnungsbilanz:

a)Bilanzwert des Anlagevermögens            56.899.150,97 €
b)Immaterielle Vermögensgegenstände                 459.954,46 €
c)Bilanzwert der Sachanlagen                35.413.121,67 €
d)Finanzanlagen                        21.026.074,84 €
e)Umlaufvermögen                          6.879.322,01 €
f)Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      751.933,56 €
g)Passiva:
Das Eigenkapital der Verbandsgemeinde Kastellaun beträgt zum Bilanzstichtag 25.465.966,92 €.
h)Der Bilanzwert der Rückstellungen beträgt 4.911.327,35 €. Dies  
   entspricht einem Anteil von 7,69 % der Bilanzsumme.
i)Der Bilanzwert der Verbindlichkeiten beträgt 10.319.462,15 € und damit
  einen Anteil von 16,16 % an der Bilanzsumme.
j)Die Verbindlichkeiten für Kreditaufnahmen für Investitionen wurde zum  
  Bilanzstichtag auf 4.014.451,63 € festgestellt.
k)Das Fremdkapital der Verbandsgemeinde Kastellaun beziffert sich auf
   15.238.565,78 € (=23,86 %)
l)Der Verschuldungsgrad beträgt 59,84 % (Verhältnis von Fremdkapital zum
  Eigenkapital)

Kämmerer Hoff gibt weitere Erläuterungen zur Aufstellung und zum Inhalt der Bilanz.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Bilanz in seiner Sitzung am 12.01.2011 geprüft und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Eröffnungsbilanz in der vorgelegten Form festzustellen. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Eva Muders, gibt die als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügte Stellungnahme ab.

Beschluss: - einstimmig –

Der Verbandsgemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz der Verbandsgemeinde Kastellaun zum 01.01.2009 mit einer Bilanzsumme von 63.860.442,01 € fest.
 
3.     Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011; hierbei auch Erörterung mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO

Die verkürzte, gedruckte Fassung des Haushaltplanes mit Haushaltssatzung war den Ratsmitgliedern zugestellt; eine umfassende Ausfertigung mit Kontierung war den RM elektronisch zur Verfügung gestellt worden.

Bürgermeister Dr. Bröhr freut sich, dass trotz allgemein angespannter öffentlicher Haushalte die Schuldenlast bei der Verbandsgemeinde Kastellaun weiter reduziert werden kann. Auch ist erfreulich, dass der Umlagehebesatz von 34 % in Höhe des Vorjahres gehalten wird. Ob dieser gemeindefreundliche Umlagesatz für die Zukunft auch beibehalten werden kann, ist noch ungewiss. Die derzeitige allgemeine Entwicklung der Wirtschaft lässt jedoch zuversichtlich in die Zukunft blicken. Die bereits beschlossenen Investitionen können wie vorgesehen im Jahr 2011 abgewickelt werden. Der Ergebnishaushalt schließt bei Erträgen von 5.961.902,00 € gegenüber Aufwendungen von 6.219.578,00 € mit einem Jahresfehlbetrag von 257.676,00 € ab.

Der Finanzhaushalt schließt bei Einzahlungen von 5.693.140,00 € gegenüber ordentlichen Auszahlungen von 5.547.091,00 € mit einem Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 146.049,00 € ab. Neue Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt. Kämmerer Hoff gibt zu dem Haushalt weitere Hinweise:

„Der Haushaltsplan ist in erster Linie geprägt von dem Wegfall der Ansätze für die IGS Kastellaun, deren Trägerschaft zum 01.08.2010 auf den Rhein-Hunsrück-Kreis wechselte. Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Schlüsselzuweisung B2) gehen um 70.000,00 € zurück. Größere Ansatzkorrekturen im Bereich der laufenden Erträge und Aufwendungen waren nicht erforderlich. Der Umlagehebesatz bleibt unverändert bei 34 %. Die Umlagegrundlagen haben sich von 2010 auf 2011 nur um ca. 33.500,00 € und die Umlage selbst nur um ca. 11.400,00 € auf insgesamt 3.214.700,00 € erhöht. Mit ausschlaggebend hierfür sind die Erhöhung der sog. „Nivellierungssätze“ bei der Grundsteuer A und B. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.12.2010 den Haushalt vorberaten. Abweichend hiervon sind die Einnahmen für die Ausstellung der neuen Personalausweise um 27.000,00 € auf nunmehr 75.000,00 € angehoben worden. Um diesen Betrag verringert sich der ausgewiesene Fehlbetrag im Ergebnishaushalt und beläuft sich dann noch auf 230.676,00 €. Es ergibt sich eine Gesamtfinanzierungslücke von 213.093,00 €, die durch eine Rücklagenentnahme (Abnahme der liquiden Mittel) ausgeglichen werden kann. Der Rücklagenbestand wird mit dieser Entnahme auf rd. 50.000,00 € reduziert. Der voraussichtliche Schuldenstand beläuft sich nach den planmäßigen Tilgungsleistungen zum 31.12.2011 auf rd. 3,3 Mio € (rd. 225,00 €/Einwohner)“
CDU-Fraktionssprecher Dietmar Emmerich gibt für alle Fraktionen die als Anlage 2 beigefügte gemeinsame Stellungnahme ab.

    Beschluss: - 29 Ja-Stimmen
                                -  1 Gegenstimme

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird in der als Anlage 3 zu dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.

    Dem Haushaltsplan wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

4.     Beratung und Beschlussfassung des Stellenplanes 2011

Der Entwurf des Stellenplanes 2011 war den Ratsmitgliedern ebenfalls zugegangen. Die Vorberatung erfolgte in der Sitzung des Hauptausschusses am 15.12.2010.

Dem Stellenplan wird in der vorgelegten Fassung für das Haushaltsjahr 2011 zugestimmt.

5.     Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2011

Die Wirtschaftspläne der Abwasserwerke waren in der Sitzung des Werksausschusses am 19.01.2011 ausführlich vorberaten worden. Auf Vorschlag des Werksausschusses werden folgende Beschlüsse gefasst:

    5.1 Erfolgsplan

           Beschluss: - einstimmig –

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 in der vorgelegten Form zu. Die Erträge werden auf 2.507.950,00 € und die Aufwendungen auf 2.412.150,00 € festgesetzt.

    5.2 Vermögensplan
    
           Beschluss: - einstimmig –

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2011 in der vorgelegten Fassung zu.

Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan werden auf 4.488.000,00 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 2.176.000,00 €.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 220.000,00 € festgesetzt.

    5.3 Stellenübersicht

Die Stellenübersicht enthält die für 2011 erforderliche Anzahl von Stellen. In 2011 ist keine Stellenanhebung vorgesehen.
 
           Beschluss: - einstimmig –

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Stellenübersicht der Abwasserwerke in der vorgelegten Fassung zu.



    5.4 Beschluss Kalkulation Gebühren- und Beitragssätze

Der Beitragssatz beim wiederkehrenden Beitrag sowie die Schmutzwassergebühren einschließlich Abwasserabgabe basieren auf der Nachkalkulation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand für das Wirtschaftsjahr 2007, beim WKW ohne Abschreibungsanteile für die Hausanschlüsse sowie die anteiligen Personalaufwendungen des Bürgermeisters.

                  Beschluss: - einstimmig –

Der Verbandsgemeinderat stimmt den Gebühren- und Beitragssätzen in der vorgetragenen Fassung zu.

6.    Beratung und Beschlussfassung der Finanzplanung

6.1    Investitionsprogramm

Beschluss: - einstimmig –

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu.

6.2    Finanzplan

Der Finanzplan enthält die Darstellung der Finanzierung des Investitionsprogrammes.

Beschluss: - einstimmig –

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Finanzplan in der vorgelegten Fassung zu.

7.    Informationen über die Verwaltungs- und Kommunalreform

Nach dem Landesgesetz über die Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28.09.2010 wird für Verbandsgemeinden unter 10.000 Einwohnern keine Zukunft mehr gesehen. Diese sollen nach der Intention des Gesetzes grundsätzlich im Verhältnis 1 : 1 einer anderen Verbandsgemeinde angegliedert werden. Das Innenministerium hat aufgrund Beschluss des Verbandsgemeinderates Treis-Karden Gutachten in Auftrag gegeben mit dem Ziel, zu untersuchen, inwieweit ein Anschluss an die Verbandsgemeinde Cochem, Kaisersesch oder Untermosel sinnvoll wäre. Die Hunsrückgemeinden Mörsdorf, Lahr, Lieg und Zilshausen haben jedoch starkes Interesse daran bekundet, der Verbandsgemeinde Kastellaun zugeordnet zu werden. Hierzu hat es bereits mehrere Gemeinderatssitzungen in den betroffenen Gemeinden sowie öffentliche Veranstaltungen und Presseveröffentlichungen gegeben. Am 20.01.2011 war der Minister des Innern und für Sport, Herr Bruch, in einer öffentlichen Veranstaltung mit ca. 300 Besuchern in der Sporthalle in Lieg. Eine freiwillige Lösung mit dem Anschluss der Gemeinden Mörsdorf, Lahr, Lieg und Zilshausen nach Kastellaun ist bis zum 30.06.2012 zulässig. Hierzu sind jedoch übereinstimmende Beschlüsse der betroffenen Gebietskörperschaften erforderlich. Es soll ergänzend zu den bereits beauftragten Gutachten ein weiteres Gutachten zur Untersuchung für den Anschluss der vor zitierten Gemeinden an die Verbandsgemeinde Kastellaun beauftragt werden. Im Moment besteht für die Verbandsgemeinde Kastellaun kein aktueller Entscheidungsbedarf. Der Verbandsgemeinderat bringt zum Ausdruck, dass die Hunsrückgemeinden auf die Verbandsgemeinde Kastellaun zählen können sobald und soweit sich der Prozess verdichtet. Es ehrt die Verbandsgemeinde Kastellaun, dass sich die Hunsrückgemeinden aus der Verbandsgemeinde Treis-Karden für einen Anschluss an die Verbandsgemeinde Kastellaun ausgesprochen haben. Die entscheidenden Initiativen müssen allerdings von den Ortsgemeinden Mörsdorf, Lahr, Lieg und Zilshausen ausgehen. Die weiteren Diskussionen und Entwicklungen insbesondere das Ergebnis des Gutachtens bleiben abzuwarten.

8.    Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung eines Bürgermobils

Das vorhandene Bürgermobil befand sich in einem sehr schlechten Zustand. Nach Begutachtung von verschiedenen unabhängigen Stellen kam der Vorschlag, das Fahrzeug zu veräußern. Dies konnte kurzfristig zu einem Preis von 6.500,00 € erfolgen. Gleichzeitig wurde der Automarkt nach einem Nachfolgefahrzeug abgesucht. Das Autohaus Massmann stellte ein angebotenes Fahrzeug bis zur endgültigen Entscheidung über eine Ersatzbeschaffung kostenlos zur Verfügung. Die Finanzierung kann über den Verkaufserlös, Sponsoring und die im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel erfolgen.

Beschluss: - einstimmig –

Der Anschaffung eines neuen Bürgermobils (Mercedes-Vito) von der Firma Autohaus Massmann, Kastellaun, zum Angebotspreis von 18.899,00 € wird zugestimmt.


9.    Annahme von Spenden

Folgende Spenden werden einstimmig genehmigt:

a)    Raiffeisenbank Kastellaun 500,00 € für die Anschaffung des Bürgermobils
b)    Firma Heinrichts & Co. KG, Dorweiler 500,00 € für die Anschaffung des Bürgermobils
c)    Richard Schwinn, Kastellaun 250,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Kastellaun



10.    Vollzug der Gemeindeordnung; Beteiligungsbericht gemäß § 86 Abs. 3 i.V.m. § 90 Abs. 2 GemO für das Jahr 2008

Beschluss: - einstimmig –

Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2008 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

11.    Vollzug der Gemeindeordnung; Beteiligungsbereicht gemäß § 86 Abs. 3 i.V.m. § 90 Abs. 2 GemO für das Jahr 2009

Beschluss: - einstimmig –

Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2009 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

12.    Vollzug der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 des Eigenbetriebes Abwasser der Verbandsgemeinde Kastellaun durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz; Feststellung des Jahresabschlusses

Das zusammengefasste Ergebnis des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 war den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Der Werkausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.01.2011 mit der Thematik beschäftigt.

Beschluss: - einstimmig –

1.    Der Verbandsgemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2007 entsprechend dem Prüfbericht der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, einschließlich der Anlagen fest.
2.    Der Jahresgewinn in Höhe von 15.840,56 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
3.    Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind keine angefallen.

13.    Vollzug der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 des Eigenbetriebes Abwasser der Verbandsgemeinde Kastellaun durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz; Feststellung des Jahresabschlusses

Das zusammengefasste Ergebnis des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 ar den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Der Werkausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.01.2011 mit der Thematik beschäftigt.

Beschluss: - einstimmig –

4.    Der Verbandsgemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2008 entsprechend dem Prüfbericht der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, einschließlich der Anlagen fest.
5.    Der Jahresgewinn in Höhe von 156.453,50 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
6.    Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind keine angefallen.

14.    Zwischenbericht zum 30.09.2010

Der Zwischenbericht zum 30.09.2010 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

15.    Wahl des Schiedsmannes für die Verbandsgemeinde Kastellaun

Der bisherige Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Kastellaun Dieter Ney ist mit Ablauf des Jahres 2010 aus seinem Amt ausgeschieden. Als Nachfolger schlägt die Verwaltung Herrn Dietmar Gaß, Im Huhfeld 7, 56288 Bell, vor.

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Die anschließende geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:

25 Ja-Stimmen
  3 Nein-Stimmen
  1 Stimmenthaltung.

Damit ist Herr Dietmar Gaß als Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Kastellaun für eine Wahlperiode von 5 Jahren gewählt. Die Bestellung erfolgt durch das Amtsgericht in Simmern. Auf Befragen erklärt Herr Gaß, dass er die Wahl annimmt. Der bisherige Schiedsmann Dieter Ney überreicht Herrn Gaß das Amtsschild.

16.    Verabschiedung des bisherigen Schiedsmannes Dieter Ney

Bürgermeister Dr. Bröhr würdigt die Verdienste von Dieter Ney in seiner bisherigen 10-jährigen Amtszeit um die Rechtspflege in der Verbandsgemeinde Kastellaun. Nach seinen Feststellungen hatte er immer Freude an diesem Amt, kann jedoch das Wort Thuja-Hecke nur mehr schwer ertragen, weil sich daran viele Nachbarstreitigkeiten entzündet haben. Die Arbeit des Schiedsmannes ist eine wichtige Funktion, um die Menschen, die zerstritten sind, zusammenzuführen. Seine ruhige und vermittelnde Art haben Herrn Ney für dieses Amt prädestiniert. Für seine Verdienste wird ihm der Wappenschild der Verbandsgemeinde mit Urkunde überreicht.

In seiner Dankesrede gibt Herr Ney seine Freude über die Wahl seines Nachfolger zum Ausdruck. Er hat bei seiner Aufgabe immer für die Anliegen seiner Petenten ein Stück Verständnis gefunden. Und wenn es nur ein Händedruck war. Im Jahr 2010 sind formell 7 Verfahren abgewickelt worden. Dabei konnten 3 zu einer Einigung führen, wobei 4 weiter zu einem Streit vor dem Amtsgericht führten. Die Aufgabe des Schiedsmannes geht aber über eigentliche Streitigkeiten hinaus. So rufen oft ältere Menschen an und suchen einen Ansprechpartner, um ihr „Herz ausschütten zu können“.  Nachbarschaftsstreitigkeiten, die sehr häufig zum Schiedsmann führen, können auch oft durch einen freundlichen Brief erledigt werden. Herr Ney bedankt sich zum Abschluss für das Vertrauen, das ihm entgegen gebracht wurde und bringt zum Ausdruck, dass er immer nach bestem Wissen bemüht war, die Streithähne zusammen zu bringen. Ganz besonders freut er sich über die Verleihung des Wappenschildes.


17.    Wahl ehrenamtliche Beigeordnete, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der zweite Beigeordnete der Verbandsgemeinde Kastellaun, Horst Peuter, Alterkülz, hat sein Amt nieder gelegt. Die SPD-Fraktion schlägt als Nachfolger Herrn Hugo Alt, Uhler, vor. Die anschließende geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:

-    28 Ja-Stimmen
-      1 Stimmenthaltung.

Damit ist Herr Hugo Alt als Beigeordneter der Verbandsgemeinde   Kastellaun gewählt. Auf Befragen, erklärt der Gewählte, dass er die Wahl annimmt.

Bürgermeister Bröhr händigt die Ernennungsurkunde aus. Herr Alt legt den  erforderlichen Beamteneid ab und wird in sein Amt eingeführt.

Der dritte Beigeordnete Volker Boos, Spesenroth, hat ebenfalls sein Amt als Beigeordneter nieder gelegt.

Die Freie Wählergruppe Region Kastellaun schlägt als Nachfolger Herrn Harald Schäfer, Mastershausen, vor. Die anschließende geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:

-    24 Ja-Stimmen
-      3 Nein-Stimmen
-      2 Stimmenthaltungen.

Damit ist Herr Harald Schäfer als Beigeordneter für die Verbandsgemeinde Kastellaun gewählt. Auf Befragen erklärt der Gewählte, dass er die Wahl annimmt. Bürgermeister Dr. Bröhr händigt die Ernennungsurkunde aus. Nach Ablegung des Beamteneides wird Herr Schäfer in sein Amt eingeführt.

18.    Verabschiedung der ausscheidenden Beigeordneten

Bürgermeister Bröhr würdigt das Arbeiten und Wirken der beiden Beigeordneten Peuter und Boos über lange Jahre. Sie waren das Bindeglied zwischen der Verwaltung und ihren Fraktionen, haben mit ihrer ausgleichenden Art immer zu sachlicher Arbeit beigetragen. Er wünscht beiden noch viel Erfolg bei ihren kommunalpolitischen Tätigkeiten, bei Volker Boos als Ortsbürgermeister für die Ortsgemeinde Spesenroth und bei Horst Peuter weiterhin als Ratsmitglied im Verbandsgemeinderat.

Für die langjährigen Verdienste wird beiden der Wappenschild der Verbandsgemeinde Kastellaun mit Urkunde übergeben.

Die Fraktionssprecher Müssig für die SPD und Ramser für die Freie Wählergruppe würdigen ebenso die Arbeit von Peuter und Boos, verbunden mit dem Wunsch, dass auch ihre Nachfolger sich in das Team einfügen.

Volker Boos bedankt sich bei seiner Fraktion, insbesondere weil sie ihm immer den Rücken gestärkt hat.

Beigeordneter Peuter gibt die als Anlage 4 zu dieser Niederschrift beigefügte Ansprache ab.

19.    Mitteilungen und Anfragen

19.1    Unterrichtung der Ortsbürgermeister über die Änderung der
                Nivellierungssätze / Steuerhebesätze für die Grundsteuern A
                und B

Die Nivellierungssätze wurden durch das Land bei der Grundsteuer A auf 285 % und der Grundsteuer B auf 338 % erhöht. Damit die Gemeinden keine Nachteile im Rahmen des Finanzausgleiches erleiden, wird empfohlen, zumindest diese Nivellierungssätze für das Haushaltsjahr 2011 festzusetzen. Den Ortsgemeinden wird empfohlen, diese Hebesätze im Vorgriff auf die Verabschiedung der Haushaltssatzungen bereits bis Ende März zu beschließen, damit keine Verzögerungen bei der Zustellung der Steuerbescheide eintreten.

19.2    Sachstandsbericht DSL-Versorgung in der
 Verbandsgemeinde Kastellaun

Bürgermeister Bröhr informiert die Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, dass die Vertreter des RWE, die Herren Busch und Pullig, ein flächendeckendes Konzept für die DSL-Versorgung in der Verbandsgemeinde Kastellaun erstellt haben, das in den Jahren 2011 und 2012 umgesetzt werden soll.

Das Angebot für die Gemeinden soll in einer Bürgermeisterdienstbesprechung am 07.02.2011 ab 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses erläutert werden.